Forum: PC Hard- und Software defek. LCD-Monitor (2443NW) Garantiefall.


von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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Hallo,

Ich habe wieder mal ein Problem mit LCD-Monitor.
Und wieder mal weiße streifen, die horizontal verlaufen.
Monitor ist ca 1Jahr alt, also Garantiefall.
Jetzt aber zum Problem, ich habe Monitor bei uns im Markt gekauft.
Leider ist mir die Rechnung abhanden gekommen, original Karton ist aber 
noch da (S/N+Model+Preisschild) sind drauf!

Werde Sie mein Monitor ohne Rechnung kostenlos reparieren, was meint 
Ihr?

Gruß

: Verschoben durch User
von Oliver (Gast)


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>Werde Sie mein Monitor ohne Rechnung kostenlos reparieren, was meint
>Ihr?

Fragen kostet nix. Anders wirst du das nicht rausfinden. Wenn du mit 
"Markt" den "Ich bin doch nicht blöd..." Markt meinst, zumindest unserer 
hier hat in seinen Computern erstaunlich viel gespeichert :-)

Oliver

von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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>den "Ich bin doch nicht blöd..."
Nein, ich mein den anderen Markt. Aber egal.
Ich ruf einfach mal und frage. :-)

Wenn nicht, dann veruch ich über Rechtschutz ich hab Zeugen :-))))

von Reinhard S. (rezz)


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Hermann U. schrieb:
>>den "Ich bin doch nicht blöd..."
> Nein, ich mein den anderen Markt. Aber egal.
> Ich ruf einfach mal und frage. :-)
>
> Wenn nicht, dann veruch ich über Rechtschutz ich hab Zeugen :-))))

Das wär dann aber gleich die Holzhammer-Methode und nicht unbedingt 
freundlich.

Die nächste Stufe wär für mich: mal beim Hersteller nachfragen...

von Schrotty (Gast)


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Uiuiuiuiui, gleich den Rechtschutz bemühen wäre sicher nicht 
angemessen..
Wenn du willst, dass die Herrschaften auch ohne Kassenzettel das Teil 
reparieren, dann solltest du FREUNDLICH sein, denn ich glaub nicht, dass 
sie zur Annahme der Ware verpflichtet sind, solange du nicht nachweisen 
kannst, dass du die Waren auch dort gekauft hast.

Und bevor ich hier die Hose zu dick machen würde wegen Rechtschutz etc, 
würd ich mal schauen, wie hoch deine SB ist.. eventuell ist die sogar 
teurer, als ein neuer Monitor gg

von oszi40 (Gast)


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Evtl. ein Kontoauszug als Nachweis ?

von Schrotty (Gast)


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Ausserdem gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen Gewährleistung 
und Garantie!

Die Gewährleistung gibt dir der Händler und sichert dir somit zu, dass 
die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes "einwandfrei" ist. Diese 
Gewährleistung wirkt noch 24 Monate nach. Bei einem Schaden in den 
ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass die Ware zum 
Zeitpunkt des Kaufes i.O. war Danach dreht sich die Beweislast um: Das 
heisst DU musst beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes schon 
beschädigt war. (Was dir kaum gelingen wird)

Wenn dir also der Markt nach einem Jahr selbst MIT Kassenbon die Ware 
umtauscht oder repariert, dann ist das alleine schon eine "Nettigkeit" 
zu der er nicht so ohne weiteres Verpflichtet ist.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, wozu auch 
der Hersteller nicht verpflichtet ist und selbst Dauer und Umfang der 
Leistungen festlegen kann.

Also: Wenn du hier was erreichen willst, dann sicher nur mit einem 
freundlichen Lächeln. Denn der Markt ist hier zu gar nix verpflichtet 
:-)

von Thomas (Gast)


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Bei Reichelt geht das wenn man mit Kundenkarte gekauft hat.

von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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Okay, ist ja gut :-)))

Warranty Card SAMSUNG:
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum für alle Projektoren 
(Kaufdatum ab 1.11.2008) und LCD- und CRT-Monitore, 24 Monate ab 
Kaufdatum für alle Plasma-Displays, digitale Bilderrahmen (Photo Frames) 
und sechs Monate für Zubehörteile wie Lautsprecher und Akkus. Für 
LED-Leuchtmitteln und Welcome-Boards gilt zwei Jahre Herstellergarantie 
und für nicht "LED-Leuchtmittel" gilt zwölf Monate oder 1.000 
Betriebsstunden

Also geht doch oder? Ich habe 3 Jahre vollständige Garantie?"

von Schrotty (Gast)


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Jo, dann ab zum Händler, fragen, ob er so nett ist und sich drum kümmert 
und die GARANTIE!!-Abwicklung für dich macht. Und falls nicht, dann eben 
direkt an den Hersteller wenden.

Viel Erfolg :-)

von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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yeaaa... Also der Händler hat nicht zu verlieren

von Tilo (Gast)


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Ansonten, du hast doch bestimmt mit Karte bezahlt oder?
Ein Kontoauszug sollte ausreichen, damit kann der Händler die Buchung 
finden.

von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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>Ansonten, du hast doch bestimmt mit Karte bezahlt oder?
>Ein Kontoauszug sollte ausreichen, damit kann der Händler die Buchung
>finden.

Schon wär´s, ich hab leider bar bezahlt.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Ein Kontoauszug würde auch nichts nützen, da steht nur die Summe und 
nicht, was damit bezahlt wurde. Könnten ja auch für ein paar hundert 
Euro CDs oder sonst was gewesen sein. Der Händler muß nicht in seinem 
Computer suchen, der sagt einfach: da ist nichts. Beweis ihm mal das 
Gegenteil!

Übrigens: In "Antwort schreiben, erst lesen, dann posten" steht am Ende:
   Bitte das JPG-Format nur für Fotos und Scans verwenden!
Zeichungen und Screenshots im PNG- oder GIF-Format hochladen

was sind "Zeichungen"? Erst lesen, dann posten ;)

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