Was darf die Polizei?

Gast #1438603
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Eine Bekannte von mir wurde beim Ladendiebstahl erwischt.
Die Mitarbeiter des Kaufhauses riefen die Polizei.
Die Polizisten unterstellten ihr, regelmäßig auf Diebestour zu gehen.
Die Polizisten verlangten von ihr ihre Wohnung zu sehen.
Sie fragte ob das erlaubt sei.
Die Polizisten antworteten sie würden sie sonst auf die Wache mitnehmen 
und dort eine Genehmigung bekommen.
Sie ließ die Polizisten in ihre Wohnung.
Die Polizisten öffneten Schubladen und Schränke und machten Fotos.
Die Polizisten sagten "Sie werden noch von uns hören"

Was darf die Polizei (IN DEUTSCHLAND!!!) ?
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#1438613
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Ich würde mal sagen:

> Die Polizisten unterstellten ihr, regelmäßig auf Diebestour zu gehen.
Beweise? Sonst wohl üble Nachrede bzw. unterstellen von Straftaten, 
wenns ihr erstes Mal als Elster war.

> Die Polizisten verlangten von ihr ihre Wohnung zu sehen.
Richterlicher Beschluss oder Gefahr im Verzug vorhanden?
Letzteres bei Ladendiebstahl mit Sicherheit nicht.

> Sie ließ die Polizisten in ihre Wohnung.
> Die Polizisten öffneten Schubladen und Schränke und machten Fotos.
Da bin ich ja mal neugierig, ob die was schriftliches hatten...
Gast #1438644
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>Einschüchterung und Drohung.

Es kommt natürlich auch immer drauf an, wie man den Herren 
gegenübertritt.
Wenn man die Einstellung des Bildes ganz oben hat und noch etwas trotzig 
reagiert, dann kann es schon vorkommen, dass die Polizisten etwas 
ruppiger werden. Die sind in dieser Situation eben am längeren Hebel.

Solch einen Fall halbwegs beurteilen zu können geht eigentlich nicht, 
ohne dabei gewesen zu sein.
#1438657
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Einschüchterung damit, sie auf die Wache mitzunehmen. Tja, das wäre wohl 
rechtens gewesen. Man sollte nicht vergessen, dass der Anlass eine 
kriminelle Handlung war. Wer dann noch seinen Ärger darüber, erwischt 
worden zu sein, an den Polizisten auslässt, der kriegt natürlich Retour.

Nächste Frage wäre, ob das eine Vorgeschichte hat. War das der erste 
Ladendiebstahl, oder ist die Dame im Revier schon einschlägig bekannt?
#1438712
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Letztes Jahr war ich bei Conrad. Lange Schlange.
Der Mann vor mir wurde ungeduldig. Dann schob er langsam seine gekaufte 
Ware in die Jackentasche und ging unauffaeullig an der Kasse vorbei.
Ich habe nichts unternommen. Was haette es mir gebracht?

Aber macht man sich beim Beobachten von Diebstahl strafbar, wenn man 
diesen nicht bekanntmacht?
#1438737
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Jürgen G. schrieb:
> Letztes Jahr war ich bei Conrad. Lange Schlange.
> Der Mann vor mir wurde ungeduldig. Dann schob er langsam seine gekaufte
> Ware in die Jackentasche und ging unauffaeullig an der Kasse vorbei.
wenn er gekaufte ware einsteckt, ist das doch ok. ;)

> Ich habe nichts unternommen. Was haette es mir gebracht?
naja meistens kriegt man ne Belohnung (zwischen 50 und 150€)vom 
Kaufhaus.

>
> Aber macht man sich beim Beobachten von Diebstahl strafbar, wenn man
> diesen nicht bekanntmacht?
Gast #1438802
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Na, die stellen erst mal einen Generalverdacht gegen alles und jeden. 
Das bringt wohl taktisch mehr Erfolg, als wenn sie komplett defensiv 
bleiben.

Selbstverständlich werfen die nicht mit Wattebäuschen, denn dazu sind 
sie garantiert nicht da!

Hatte 1989 einen Autodiebstahl, und bin dann zur Polizeiwache, um alles 
nötige an Formalitäten zu erledigen (Anzeige wegen Diebstahls erstatten, 
etc.).

Bei allem Pech, staunte ich nicht schlecht, als die dann die Bemerkung 
gegen mich los ließen, ich konnte den Wagen ja auch selbst verschwinden 
lassen...
Gast #1438847
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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Bei allem Pech, staunte ich nicht schlecht, als die dann die Bemerkung
>> gegen mich los ließen, ich konnte den Wagen ja auch selbst verschwinden
>> lassen...
>
> Wenn du irgendwo die Überreste eines Selbstmörders findest und der
> Polizei meldest, dann bist du auch sofort unter Mordverdacht. Kein Witz.

Ist ja klar, die müssen in alle Richtungen davon ausgehen, dass jemand 
was damit zu tun hat. Die kennen ja weder dich noch den Toten.
#1439251
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Da Dieter schrieb:
> Ich weiß nicht, was die Polizie darf. Aber ich kann dir sagen, was deine
> Bekannte nicht darf: Sachen stehlen! Also stell sie jetzt mal nicht als
> Opfer hin...

Na ja, beit rot über eine Fußgängerampel laufen darf man auch nicht. 
Aber rechtfertigt das einen Hausbesuch der "Freunde und Helfer" mit 
Schnüffeln in der Wäsche?
#1439284
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A. K. schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>
>> Aber rechtfertigt das einen Hausbesuch der "Freunde und Helfer" mit
>> Schnüffeln in der Wäsche?
>
> Bei einschlägiger Vorgeschichte schon. Die ist hier nicht bekannt.

Dann sollen die Herrschaften eben mit einem ordentlichen 
Haussuchungsbefehl anrücken. Aber das hätten sie wahrscheinlich nicht 
gemacht, weil das nämlich mit Arbeit verbunden ist.

Als Beschuldigter sollte man jedenfalls nichts tun, womit man sich 
selbst belasten könnte.
#1439419
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Die Polizei darf mit rechtmäßigen Handlungen drohen ("auf die Wache 
mitnehmen"). Sie darf auch eine Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluß 
durchsuchen, wenn die Wohnungseigentümerin zustimmt, was sie in diesem 
Fall getan hat.

Das große Problem ist doch, daß man sich in so einer Situation 
einschüchtern lässt und seine Rechte eben nicht genau kennt. 
Selbstverständlich hätte sie die "freiwillige" Durchsuchung ablehnen 
können, und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird wegen eines 
einfachen Ladendiebstahls kein Durchsuchungsbeschluß ausgestellt.

Genau diese Wissenslücke macht sich die Polizei aber regelmäßig zunutze, 
und erweitert dabei effektiv ihre Befugnisse über das hinaus, was ihr 
der Gesetzgeber zugesteht.

Ein großes Problem habe ich mit der hier quasi als Konsens geäußerten 
Meinung, als Ladendiebin "sei sie ja selbst schuld" an der Situation. 
Das ist Quatsch. In einem Rechtsstaat sind die Befugnisse der Polizei 
genau geregelt und gelten immer, unabhängig von der Person und der Tat. 
Diese "Verarschungstaktik" der Polizei finde ich nicht in Ordnung, denn 
effektiv werden hier die Rechte der Betroffenen beschnitten.

Es gibt niemals einen Grund, mit der Polizei zu reden und freiwillig 
irgendwelche Maßnahmen über sich ergehen zu lassen. Das hat nichts mit 
Aufsässigkeit zu tun. Im Gegenteil. Man kann sich selbst durch unnötig 
(vermeintlich) kooperatives Verhalten nur schlechter stellen, niemals 
besser.

> Man kommt besser durch's Leben, wenn man seine Pflichten kennt und die
> Regeln der Gesellschaft berücksichtigt.

Nicht klauen wäre besser gewesen.

> Immer nur auf seine Rechte pochen provoziert Ärger.

Oft wahr, gegenüber der Polizei aber das einzig richtige Verhalten.

Hier gibt es sachkundige Informationen von zwei Rechtsanwälten:

http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
http://www.youtube.com/watch?v=i8z7NC5sgik
#1439465
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>Das große Problem ist doch, daß man sich in so einer Situation
>einschüchtern lässt und seine Rechte eben nicht genau kennt.
>Selbstverständlich hätte sie die "freiwillige" Durchsuchung ablehnen
>können, und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird wegen eines
>einfachen Ladendiebstahls kein Durchsuchungsbeschluß ausgestellt.

Alles Theorie, weil die Beamten nämlich unter Ermittlungsdruck stehen
und regelmäßig "Gefahr in Verzug" vorschieben, damit der Verdächtige
spurt. Von Freiwilligkeit kann da keine Rede sein. Man darf sich da 
nicht der Illusion hingeben das Amerikanische Verhältnisse hierher
übertragbar wären.
Wir sind längst ein Polizeistaat und wenn man mal die Prozesse
verfolgt wird man feststellen das rechtsmissbräuchliches Handeln der
Vollstreckungsbeamte solange keine Konsequenzen hat wie nicht Vermögen
oder die körperliche Unverletzlichkeit des Bürgers zur Diskussion steht.

Die verfassungsmässige Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung
ist in diesem Staat nur ein WITZ für die Polizei.


Bin mal gespannt wie lange dieser Thread wegen der politischen Inhalte
überlebt.
#1439536
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Oliver Döring schrieb:
> Genau diese Wissenslücke macht sich die Polizei aber regelmäßig zunutze,
> und erweitert dabei effektiv ihre Befugnisse über das hinaus, was ihr
> der Gesetzgeber zugesteht.

Und da fangen dann oft die Probleme erst richtig an. Wenn sie z.B. 
irgendwo ein Krümel Hasch finden, dann kommt man deswegen auch gleich 
noch mit dran...

> Es gibt niemals einen Grund, mit der Polizei zu reden und freiwillig
> irgendwelche Maßnahmen über sich ergehen zu lassen. Das hat nichts mit
> Aufsässigkeit zu tun. Im Gegenteil. Man kann sich selbst durch unnötig
> (vermeintlich) kooperatives Verhalten nur schlechter stellen, niemals
> besser.

Genau so ist es.
#1439538
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Max M. schrieb:
>>Das große Problem ist doch, daß man sich in so einer Situation
>>einschüchtern lässt und seine Rechte eben nicht genau kennt.
>>Selbstverständlich hätte sie die "freiwillige" Durchsuchung ablehnen
>>können, und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird wegen eines
>>einfachen Ladendiebstahls kein Durchsuchungsbeschluß ausgestellt.
>
> Alles Theorie, weil die Beamten nämlich unter Ermittlungsdruck stehen
> und regelmäßig "Gefahr in Verzug" vorschieben, damit der Verdächtige
> spurt.

Zu diesem Thema sind erst vor kurzer Zeit höchstrichterliche Urteile 
ergangen, die derlei Überdehnung der Rechte der Polizei verbieten.
#1439554
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> Zu diesem Thema sind erst vor kurzer Zeit höchstrichterliche Urteile
> ergangen, die derlei Überdehnung der Rechte der Polizei verbieten.

Richtig, aber daran halten wird sich die Polizei trotzdem nicht. Denn es 
hat keine Folgen für die Beamten. Was interessiert es die Polizei, wenn 
die Durchsuchung drei Monate später für rechtswidrig erklärt wird? Im 
Gegensatz zum amerikanischen Recht führt das - außer in ganz krassen 
Ausnahmefällen - noch nicht einmal zu einem Beweisverwertungsverbot vor 
Gericht.

Die Bekannte von Peter Zz hat sich maximal ungünstig verhalten. Weil sie 
geklaut hat und weil sie sich dann noch vor der Polizei selbst 
reingeritten hat. Vielleicht sollte sie sich wenigstens im Nachhinein 
die beiden Videos anschauen, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
#1439557
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Oliver Döring schrieb:
>> Zu diesem Thema sind erst vor kurzer Zeit höchstrichterliche Urteile
>> ergangen, die derlei Überdehnung der Rechte der Polizei verbieten.
>
> Richtig, aber daran halten wird sich die Polizei trotzdem nicht. Denn es
> hat keine Folgen für die Beamten. Was interessiert es die Polizei, wenn
> die Durchsuchung drei Monate später für rechtswidrig erklärt wird?

Ich glaube trotzdem nicht, daß sie auf derlei Rüffel wegen 
Bagatellfällen erpicht sind.
#1439715
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Man kann auch ganz unabsichtlich in die Muehlen der Justiz/Polizei 
kommen.
Die Bahn erstattet Diebstahl-Anzeige bei ohne Fahrkarte fahren. Erst 
wars beim 3. Mal, dann sofort beim 1. Mal, jetzt glaube ich wieder beim 
3. Mal.

Wenn man regelmaessig faehrt, kann so was schnell passieren. Ein Kollege 
hatte immer ein Ticket mit City-Option, d.h. Regionalzuege am Ziel mit 
eingeschlossen. Irgendwann hatte er keine City-Option, aber vergass im 
Regionalzug zu loesen.
Pech gehabt. Der Schaffner hat ihn angezeigt.
Ich sehe staendig, dass Bahnfahrer keinen gueltigen Fahrschein haben, 
aber nie erlebt, dass der Schaffner kein Auge zugedrueckt haette.
#1439721
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Ich war mal mit Rucksack einkaufen.
An der Kasse wollte die sehr junge Kassieren meinen Rucksack 
durchschauen.
Normalerweise haette ich das erlaubt, so wie ich jeden Polizisten meine 
Wohnung durchstoebern liesse. Ich bin halt so doof und aengstlich vor 
Authoritaetspersonen.

Zufaelligerweise hatte ich 2 Tage vorher das Buch "Rechtsirrtuemer" 
gelesen und da stand genau der Fall drin (Rucksack durchsuchen).
So sagte ich ganz cool "Nein!". (ich hatte ja nichts gestohlen)
Die Kassierin war verwundert und fragte "warum denn nicht".
Ich: "wuerde ihnen es gefallen, wenn jemand ihre Handtasche oeffnet".
Sie griff zum Telefon und rief die Filial-Leitung an.

Deren Anweisung: Beim naechsten Mal Rucksack einschliessen.
Moderator Persönliche Seite #1439771
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Jürgen G. schrieb:

> Deren Anweisung: Beim naechsten Mal Rucksack einschliessen.

Selbst das muss aber ein freiwilliges Angebot bleiben, denn sie
werden für diese Schließfächer kaum die Haftung übernehmen wollen.

Wenn sie einen begründeten Verdacht haben, dass du dich des
Ladendiebstahls schuldig gemacht hättest, dann müssen sie halt
im Zweifelsfalle die Polizei rufen.  Die hat (da ja behaupteterweise
Gefahr im Verzug ist) dann das Recht, deinen Rucksack zu kontrollieren
und deine Personalien zu ermitteln.  Allerdings würde ich dann darauf
bestehen, dass die entsprechende Mitarbeiterin ebenfalls bis zum
Eintreffen der Polizei nicht aus meinen Augen geht (d. h. sie steht
ihrem Arbeitgeber für diese Zeit nicht zum Arbeiten zur Verfügung),
denn sie wird als Zeugin befragt werden, und du hast ein Interesse
daran, dass sie sich nicht zwischenzeitlich mit anderen absprechen
gehen kann.  Falls der Laden das nicht will, kann er ja gern auf
die ganze Aktion verzichten...

Außerdem sollte man ihnen vorab androhen, dass man ihnen Schadenersatz
für die verlorene Zeit in Rechnung stellt, falls sich der Verdacht
als komplett unbegründet (und unbegründbar -- d. h. es gibt gar keine
Zeugen, die einen potenziellen Diebstahl beobachtet hätten) erweist.
#1439808
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Jörg Wunsch schrieb:
> Außerdem sollte man ihnen vorab androhen, dass man ihnen Schadenersatz
> für die verlorene Zeit in Rechnung stellt, falls sich der Verdacht
> als komplett unbegründet (und unbegründbar -- d. h. es gibt gar keine
> Zeugen, die einen potenziellen Diebstahl beobachtet hätten) erweist.

Mit Schadensersatz wirst du da nicht weit kommen. Aber die Drohnung mit 
einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung dürfte schon eher Aussicht 
auf Erfolg haben:

§ 164 StGB -- Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von 
Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder 
öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der 
Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein 
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn 
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis 
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in 
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider 
besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, 
die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche 
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird 
bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung 
oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des 
Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die 
Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
#1439811
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Das Thema schweift etwas von dem was die Polizei, ab was
der vermeintlich Geschädigte gegenüber dem Verdächtigen, tun darf.
Um auf den eigentlichen Post zurückzukommen wäre es ja nicht
schlimm gewesen auf die Wache zu gehen und ein Protokoll aufzunehmen.
Wenn Strafantrag des Anzeigeerstatters vorliegt müssen die Beamten das 
sowieso machen. Wenn es ein geringfügiges Vergehen mit geringen Wert,
eine Ersttat war und man sich einsichtig zeigt, dürfte der Vorgang
da schon eher wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden, aber
man sollte sich nicht darauf verlassen. Wenn man nicht versucht
so starken Widerstand zu leisten und die Beamten erstmal im Gespräch
dazu bringt zu begründen warum eine Hausdurchsuchung nötig sein soll
kann es gut sein das die davon ablassen oder man spricht mit dem
Reviervorsteher und hofft das der seine Kollegen zurück pfeift.
Problem ist bei den Beamten, das die wenn die erst mal die Wohnung
in der Mache haben, alles beschlagnahmen was denen in den Sinn kommt
und wenn man dann nicht den Beweis des korrekten Besitzes führen kann,
man das Zeug nie wieder sieht. Also ist Widerstand da durchaus sinnvoll.
Auch wenn es eine ganz andere Sache in einem anderem Land ist.
Die Cap Anamur ist in Italien auch beschlagnahmt und dann verkauft 
(versteigert)worden obwohl die Verantwortlichen freigesprochen
worden sind . Es würde mich sehr wundern wenn das hier nicht
auch so läuft. Anstatt das fremde Eigentum zu schützen macht der
Staat da einfach was er will.
#1439813
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Max M. schrieb:
> Wenn man nicht versucht
> so starken Widerstand zu leisten und die Beamten erstmal im Gespräch
> dazu bringt zu begründen warum eine Hausdurchsuchung nötig sein soll
> kann es gut sein das die davon ablassen oder man spricht mit dem
> Reviervorsteher und hofft das der seine Kollegen zurück pfeift.

Und schon wieder sind wir auf der Schiene, auf eigene Rechte zu 
verzichten...

Auch ein Verdächtiger hat Rechte und auf die sollte er bestehen.

> Problem ist bei den Beamten, das die wenn die erst mal die Wohnung
> in der Mache haben, alles beschlagnahmen was denen in den Sinn kommt
> und wenn man dann nicht den Beweis des korrekten Besitzes führen kann,
> man das Zeug nie wieder sieht. Also ist Widerstand da durchaus sinnvoll.

Das Bestehen auf eigenen Rechten ist keine Widerstandshandlung.
#1439820
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Max M. schrieb:
> § 164 StGB -- Falsche Verdächtigung
>
> ...wider besseres Wissen einer rechtswidrigen...
>
> damit wird das ganze zum Gummiparagraph.
> Verdächtigen und Anzeigen kann man jeden
> und solange kein Vermögenschaden dem
> Beschuldigten/Verdächtigen entsteht kannste
> dieser Gesetz knicken. Mit Schmerzensgeld
> brauch man da gar nicht rechnen.

Wenn dich jemand einer Straftat verdächtigt und nicht den geringsten 
begründeten Verdacht hat, dann verdächtigt er wider besseres Wissen - 
nämlich das Wissen, daß er nichts weiß.

Aber Ziel dieser Drohung in derlei Situationen ist nicht, die Anzeige zu 
erstatten, sondern den Übergriff durch den Supermarkt abzuwehren.
#1439825
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Max M. schrieb:
>>Das Bestehen auf eigenen Rechten ist keine Widerstandshandlung.
> Für die Gerichte nicht, für die Polizisten schon, weil die
> das als Widerstand gegen die Staatsgewalt interpretieren.

Da irrst du.

> Es mag Situationen geben wo viele Beamte sich korrekt verhalten
> aber oft überspannen die den Bogen und dann hat man die
> Arschkarte gezogen.

Das hat nichts mit überspannen zu tun. Wenn ein Polizist den "Wunsch" 
äußert, deine Wohnung zu durchsuchen, dann mußt du diesen "Wunsch" nicht 
erfüllen.
#1439869
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Max M. schrieb:
>>Das hat nichts mit überspannen zu tun. Wenn ein Polizist den "Wunsch"
>>äußert, deine Wohnung zu durchsuchen, dann mußt du diesen "Wunsch" nicht
>>erfüllen.
>
> Dann kann er dich min.24 Std. auf der Wache behalten bis du parierst.

Kann er nicht, denn dann würde er sich der Nötigung im Amt (§ 240 Abs. 
4.3 StGB) schuldig machen.

Wenn er eine Hausdurchsuchung für notwendig erachtet, dann muß er eben 
beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluß erwirken. Drohen, nötigen, 
foltern... ist verboten.

Im Übrigen habt die Polizei sehr selten so wenig zu tun, daß sie derlei 
mit Ladendieben zum reinen Zeitvertreib veranstaltet.

Und abgesehen davon: wo nimmst du das "min.24 Std." her?

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
#1439878
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Glaub ich nicht das dieser Paragraph für die Polizei gilt.
Die haben da ihre Vorschriften die denen weiterreichende
Möglichkeiten einräumen. Dieses Gesetz gilt da nur für
den Fall der Zivilpersonen untereinander aber nicht für
Beamte die hoheitliche Rechte und Pflichten haben.
Da können Bürgerrechte schnell mal ausgehebelt werden wenn es
die Situation es erfordert. Ansonsten wären die Beamten schnell
handlungsunfähig.

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