Hallo liebe Leute! Ich weiß nicht ob ich in dieser Foren-Rubrik richtig bin... Ich bin 21 Jahre und habe vor einem Jahr eine meine Berufsausbildung hinter mich gebracht (Informatiker). Nun habe ich es Leid, weiterhin daheim zu wohnen, so bin ich zur Zeit auf Wohnungssuche. Meine Freundin studiert seit diesem Semester an einer Uni in der gleichen Stadt, in der sie bereits wohnt. Nun möchten wir beide zusammenziehen, das Problem ist aber das fehlende Geld seitens meiner Freundin um die Miete mit mir zu berappen. Wie sieht es mit (Meister-)Bafög für meine Freundin aus, wenn sie studiert und ich arbeite (bin Angestellter)? Vielen Dank!
Spielt doch überhaupt keine Rolle ob sie deine Freundin ist. Macht ne WG auf.
Ja ok, aber heißt das, dass wenn ein Student einer WG angehört, automatisch Bafög kriegt ? Weil sonst hätte dies doch auch keine Vorteile oder?
Millbert schrieb: > Ja ok, aber heißt das, dass wenn ein Student einer WG angehört, > automatisch Bafög kriegt ? Nein. Eltern sind soweit ich weiß verpflichtet, ihr Kind mit einer gewissen Summe pro Monat zu unterstützen, bis der erste berufsqualifizierende Abschluss erreicht ist. Können sie dies nicht, weil sie einfach zu wenig verdienen, gibt es sicherlich BAföG. Wie es sich allerdings auswirkt, wenn man am Wohnort der Eltern studiert und somit nicht unbedingt von zuhause ausziehen müsste, weiß ich nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_%28Deutschland%29 Hm, kann man Hyperlinks hier auch vernünftig darstellen? So à la [ u r l ] - Tags?
Hi, für Bafög ist das Zusammenziehen unschädlich! FAlls deine Freundin bereits eine Eigene Wohnung hat und ggf. ergänzend Wohngeld bekommt würde da aber das gesamteinkommen von allen Wohnungsbewohnern berücksichtigt. (Bei einer WG kann man das umgehen, dann gelten aber nur 50% der Mietzahlungen) Gefährlich wird es nur wenn einer von euch in die Situation kommt auf AG Leistungen angewiesen zu sein. Da sind die dann ganz schnell. Und falls dann noch ergänzend wohngeld bezogen wird, dann fällt auf einen Schlag für beide weg! (z.B. auch wenn du z.B. Alos wirst, dann fallen 100% des Wohngeldes weg, aber vom Amt bekommst ihr nur zulagfen zu 50% der Kosten da deine Freundin ja studiert.) Auch haben die eine andere definition einer "Fürsorge und Einstehensgemeinschaft" als die andern Ämter! Da gilt im Zweifel JA, bei den anderen halt im Zweifel -NEIN (Fürsorgegemeinschaft ist schlecht, das bedeutet der eine muss für den anderen (finanziell) sorgen!) Sollte die GEfahr für dich nicht bestehen, dann schaut doch einfach mal nach den Kosten die entstehen würden und erkundigt euch bei entsprechenden Ämtern (Bafög, Wohngeldstelle usw) was das ausmachen würde... DAnn trefft eure Entscheidung auf grundlage der REchtsverbindlichen Auskünfte die ihr dann bekommen habt! Gruß Carsten
1.Falls ihre Eltern genug Geld verdienen, wird sie kein Bafög bekommen, auch wenn Ihr die zahlreichen Anträge schön ausfüllt. Das wird wohl eher eine Verhandlungssache mit den Eltern werden ? An ihrer Uni gibt es genug Leute, die Bafög beantragt haben. Die kann man auch fragen. 2.Jedenfalls WENN sie ihr Geld für das Studium alles selbst erarbeiten soll mit Tüten einräumen im Supermarkt, dann wird sie wohl "ein paar Tage" länger zum Studieren brauchen. Da wäre ungünstig. 3.Eine Wohnung einrichten kostet Geld. Macht schon mal eine Aufstellung und einen Haushaltsplan zur Übersicht. 4.Bei An&Verkauf gibt es auch günstige Möbel für den Start.
Nein, weder ich noch meine Freundin hatten/haben bis jetzt eine Wohnung. Wir haben seit unserer Geburt daheim gelebt und leben immer noch daheim :-)
Die beste Entfernung zu den Eltern ist eine Straßenbahnhaltestelle.
Freundin ausziehen! Freilich, das ist doch unabhängig davon, ob sie studiert oder nicht :-)
> Freundin ausziehen!
MUHAHAHA, geiler Spruch :-))))
Made my day!
> Die beste Entfernung zu den Eltern ist eine Straßenbahnhaltestelle.
Wie meinst du das?
Nahe genug um alle Vorteile zu nutzen ohne andauernd überwacht zu werden.
Ich würde gar nicht erst mit ihr zusammen ziehen, sobald sie nämlich die ertsen Typen auf der UNI kennen gelernt hat bist du als kleiner Facharbeiter sowieso abgeschrieben ...
@Toni Holiday: Nee das glaube ich nicht, denn es beeindruckt sie ungemein, dass ich Technikerschule auf Teilzeit mache und nebenher noch ein Fernstudium ;-) Danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich dann eben bei den oben genannten Ämtern und ggf. direkt bei der "BaFög-Stelle" beraten lassen. Das mit dem Verdienst der Eltern wird wohl ein ziemliches Problem werden. ER Ingenieur bei Siemens, SIE Halbtags-Lehrkraft im Gymnasium. Jedoch hat meine Freundin noch einen Bruder, kA ob das auch in irgendeiner Rolle wichtig und entscheidend ist. Gruß
Millbert schrieb: > Jedoch hat meine Freundin noch einen Bruder, kA ob das auch in > irgendeiner Rolle wichtig und entscheidend ist. Wenn er noch einen Unterhaltsanspruch gegenueber den Eltern hat, ist das fuer Bafoeg natuerlich sehr entscheidend. Du wirst hier keine abschliessende Antwort bekommen, bei den spaerlichen Informationen, die du gibst, ganz sicher nicht. Beim Bafoeg-Antrag wird deine Freundin schon etwas konkreter werden muessen, sonst gibt es sicher nichts. Zuallererst muestet ihr aber die Frage des Unterhaltsanspruchs klaeren.
Hi, > Danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich dann eben > bei den oben genannten Ämtern und ggf. direkt bei der "BaFög-Stelle" > beraten lassen. Das mit dem Verdienst der Eltern wird wohl ein > ziemliches Problem werden. ER Ingenieur bei Siemens, SIE > Halbtags-Lehrkraft im Gymnasium. > Jedoch hat meine Freundin noch einen Bruder, kA ob das auch in > irgendeiner Rolle wichtig und entscheidend ist. > > Gruß ALso mit der Beratung bei der Bafög-Stelle ist natürlich auf jeden Fall sinnvoll! Allerdings mit den oben genannten Vorraussetzung bzgl. der Eltern würde ich mir da KEINE zu großen Hoffnungen machen... Da ich mal annehme das beide entsprechend den gängigen Tarifen (oder besser?) bezhalt werden. Da fällt auch der Unterhaltsanspruch des Bruders nicht mehr groß ins Gewicht und soviele Möglichkeiten des "geschickten Rechnens" wie bei Selbstständigen, Freiberuflern usw. hat man als Angestellter einfach nicht! Aber erkundigt euch mal... Auch würde ich mal schauen was die Wohngeldstelle sagt: Wenn deine Freundin kein Einkommen hat und deines nicht so exorbitant hoch ist, kann es durchaus sein das da zumindes ein paar hundert Euro herausspringen. Das hängt alleine vom TATSÄCHLICHEN Einkommen von euch beiden ab. Wie alt ist deine Freundin denn? Dein Alter? Oder ist sie wesentlich älter (ü30 bzw, 5Jahre Beruf...) dann käme auch Elternunabhängiges Bafög in Frage. Vermute aber das ist ja nicht der Fall. Allerdings hat deine Freundin auch selbst einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern. D.h. wenn sie Ausziehen will, dann müssen Ihre Eltern Ihr einen bestimmten Betrag x zahlen (ein paar hundert Euro). Aber das will man ja auch nicht alles auf der rein rechtlichen Schiene laufen lassen. Zumal das GEld ja bei vielen tatsächlich nicht einfach so "frei" ist sondern in irgendwelchen Finanzierungen eingeplant... (Mit den Ergbniss das bei Unterhaltszahlungen die Eltern "am Anschlag" leben müssten) Ausserdem unterschätze die Kosten für eine Wohnung nicht. Zumindest wenn du KEINE kleine Studentenbude mit wild zusammengewürfelten Möbeln haben möchtest. Schon eine normale drei Zimmer Wohnung (und ein Arbeitszimmer braucht Ihr, wenn ich das so lese) kostet bei "günstiger" ordentlicher Erstmöbelierung schon mal einige tausend Euro. DA würde ich es mir gut überlegen ob ich OHNE NOT wärend des Studium ausziehne würde... Wenn man dan zusätzlich zu den laufenden Kosten auch noch die ersteinrichtung abzahlen muss... Daher: Rechnet es durch. Wie dem auch sei, davon das Ihr die Kosten zu 50% aufteilt kann aber sicherlich keine Rede sein. Der Löwenanteil würde an dir so oder so hängen bleiben -oder die Studienzeit deiner Freundin würde sich deutlich verlängern und ein Privatleben gäbe es kaum noch!- Aber immerhin willst DU ja auch ausziehen... Gruß Carsten
Ihr könntet auch Heiraten! Dann ist dein Netto steuerklassenbedingt höher und du kannt alles Bezahlen ;-)
Wenn dann alle Papiere für Bafög gründlich ausgefüllt und abgegeben sind, kommt evtl. als Anwort: "Leider gehören Sie nicht zu den Bedürftigen. Wir helfen Ihne aber gern, Ihre Ansprüche in Höhe von ... GERICHTLICH gegen Ihre Eltern durchzusetzen" ? http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php
Es reicht nicht, wenn nur sie sich auszieht, sondern DU mußt Dich auch ausziehen ! Ich weiß, die ersten Male fühlt man sich unwohl dabei, aber Du wirst Dich dran gewöhnen. Als Starthilfe könnnt Ihr zu Anfang das Licht ausmachen und Euch im Dunkeln ausziehen, jeder für sich, und Euch dann langsam vortasten.
Matthias schrieb: > Es reicht nicht, wenn nur sie sich auszieht, sondern DU mußt Dich auch > ausziehen ! Ich weiß, die ersten Male fühlt man sich unwohl dabei, aber > Du wirst Dich dran gewöhnen. Als Starthilfe könnnt Ihr zu Anfang das > Licht ausmachen und Euch im Dunkeln ausziehen, jeder für sich, und Euch > dann langsam vortasten. Rofl...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.