Mahl ne Frage an die die sich ein bisschen mit der Postzulassung auskennen. Also, ich habe eine Graupner MC-16 Fernsteuerung, in diese kann man die frequenzmodule einstecken. Diese Module haben einen eigenen Poststempel. Jetzt meine Frage, wenn ich nur dieses Modul verwende und anstatt der Graupner Elektronik nen eigenen AVR nehme und den daran anbaue, würde es da ein rechtliches Problem geben? Gruß Sven
Gast
#1482327
Hallo Sven, wie Du schon vermutest ist es wirklich so, dass nur das HF-Modul eine Zulassung braucht. Und dies ist mit fertigen HF-Modulen von Graupner, Multiplex, usw. gegeben. Woher das HF-Modul seine Signale bekommt ist für die Zulassung des Moduls unerheblich (auch wenn die Hersteller oft etwas anderes schreiben). Du kannst also lustig drauf los programmieren, es ist weiterhin legal. Viel Erfolg dabei ! ... Ulli
yep das "schlimmste" was geht wäre ein unmodulierter dauerträger, aber da das modul dabei weiterhin seine zugelassene leistung nicht übersteigt und im zugelassenen frequenzbereich bleibt geht das. den kanal brauchst du ja so oder so, egal ob was selbstgebautes dranhängt oder die originale fernsteuerung.
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