Kein Unterschied zwischen Diplom und Dr. im TVöD ?

#1482638
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Wenn dir das nicht passt, musst du da ja nicht arbeiten. Der öffentliche 
Dienst ist nicht zum reich werden geeignet.
Wenn du als Dr. Arbeiten erfüllst, die auch ein Dipl.-Ing. macht, wirst 
du in die EG13 oder 14 kommen. Mit Leitungsfunktionen gibts schnell 
Zuschläge, bei uns im Fraunhofer gibts auch monatliche und einmalige 
Forschungszulagen...
Gast #1483375
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Auch die öffentliche Hand hat schon vor einiger Zeit fest gestellt, daß 
Geiz einfach nur geil ist. Darum hat man BAT in TV-L gewandelt.

Vor einiger Zeit, war ich zum Vorstellungsgespräch für einen 
Entwicklungsingenieur für das Labor einer Uni. Draußen, begegnete mir 
zufällig ein Kollege aus der alten Firma, der noch nicht gekündigt war.

Für EG10 war die Stelle ausgeschrieben. Besser als nichts, wenn man 
arbeitslos ist.

Wir Entwicklungsingenieure aus der selben Firma wären alle zu einseitig, 
entgegnete mir der Laborleiter, als ich auch meinen Kollegen ansprach, 
der mir draußen begegnete.

Immerhin sagten sie mir, daß der Job krisensicher wäre, wenn man mal 
drin ist.

Später, nachdem keiner der Ingenieure gut genug war, gab es die 
Stellenausschreibung wieder, und zwar für einen Techniker und EG8.

Noch schlechtere Entlohnung für einen faulen Kompromiß, das scheint zu 
gehen.
Gast #1483693
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@Jubelperser:

>Krisensicher? soweit ich weiss sind nahezu alle Auschreibungen
>an Zeitverträge gekoppelt, also max 2 Jahre

Ja, es gibt beides. Bei mir stand aber unbefristet drin.

Und, was spielt das für eine Rolle? Aus einem unbefristeten 
Arbeitsverhältnis, kannst du ebenfalls jederzeit rausgeworfen werden, 
ohne große Umstände.
Gast #1483972
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>Und, was spielt das für eine Rolle? Aus einem unbefristeten
>Arbeitsverhältnis, kannst du ebenfalls jederzeit rausgeworfen werden,
>ohne große Umstände.

Theoretisch ja, praktisch besteht ein großer Unterschied. Bei einer 
befristeten Anstellung muss jedes Mal der Kampf auf's Neue geführt 
werden, nicht selten verliert man den. Unbefristete Stellen sind da im 
öffentlichen Dienst aber wesentlich sicherer, auch wenn es die 
theoretische Möglichkeit zur Kündigung gibt.

Befristete Stellen machen für den Arbeitnehmer nur dann Sinn, wenn die 
Unsicherheit entsprechend vergütet wird und wenn die vorzeitige 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber zur Zahlung von 
Ersatz verpflichtet. So was findet man aber nur im oberen Management und 
nicht beim "Fußvolk" im öffentlichen Dienst. Da ist die Befristung nur 
mit Risikenund zusätzlichem Aufwand für den Angestellten verbunden.
Gast #1483979
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Zumindest in Bayern gibt es noch den Knackpunkt, dass man auf 
(Forschungs)Stellen aus Landesmitteln nur 5 oder 6 Jahre nach der 
Promotion sitzen kann, ausser man kann verbeamtet werden (ala 
akademischer Rat). Die Befristung gilt aber nicht für durch Drittmittel 
finanzierte Stellen...

Und

>wenn die Unsicherheit entsprechend vergütet wird

ist im öffentlichen Dienst ein guter Witz...
Gast #1484176
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Es ist durchaus möglich, dass eine E13 Stelle sowohl von einem 
Dipl.-Ing. als auch von einem Dr. besetzt werden kann.
Ein kleinen aber feinen Unterschied gibt es jedoch: Für den Dipl.-Ing. 
ist bei E13 Ende der Fahnenstange, der Dr. kann auch ggf. E14-E15 
bekommen.

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