Dänemark: Parkscheibe

OP (Firma: ---) #1484848
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Von der Kommune Aalborg (Dänemark) habe ich eine über 510 DK-Kronen (ca. 
70 Euro) lautende Parkeringsafgift (Parkgebühr) erhalten, weil ich meine 
Parkuhr falsch eingestellt habe. Die Uhr habe ich aus alter Gewohnheit 
auf die nächste volle Stunde gestellt. Um 13:13 Uhr wurde festgestellt, 
dass ich die Parkscheibe auf 14:00 Uhr gestellt habe.

So wie es aussieht ergeht in Dänemark kein Bescheid über eine 
Ordnungswidrigkeit, sondern es wird eine "Parkgebühr" erhoben. Dies 
geschieht vermutlich um europäisches Rechts zu "umschiffen". Eine 
Ordnungswidrigkeit bzw. den damit verbundenen Betrag, kann die obige 
Kommune in Deutschland wohl nicht einklagen. Die "Parkgebühr" kann man 
aber eventuell versuchen über ein Inkassobüro einzutreiben.

Die dänischen Autofahren wissen natürlich Bescheid, dass die Parkscheibe
auf die nächste 1/4 Stunde gestellt werden muß.

Werde jetzt erst einmal weitersuchen im Netz, ob es eine Möglichkeit 
gibt um diese idiotische "Gebühr" herumzukommen.
Persönliche Seite #1484869
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> Die Uhr habe ich aus alter Gewohnheit
> auf die nächste volle Stunde gestellt.

Es kann durchaus sein, daß das dänische Parkpersonal Deine Parkscheibe 
nicht als solche erkannt hat - ebensowenig wie Du in Deutschland mit 
Gnade bei den Knöllchenverteilern rechnen kannst, wenn Du eine dänische 
Parkscheibe verwendest:

http://daenemark-shop.visitdenmark.com/media/catalog/product/cache/1/image/5e06319eda06f020e43594a9c230972d/p/a/parksch.jpg

Beim Autofahren in einem anderen Land ist es eigentlich üblich, sich 
über die dort geltenden Verkehrsregelungen zu informieren. Zwar ist 
durch die EU schon etliches vereinheitlicht, aber es gibt eben regionale 
Abweichungen. Parkverbote werden anders gekennzeichnet, wie z.B. mit 
gelben Einfach- oder Doppellinien am Straßenrand, und Schilder sehen 
anders aus ("Allumez vos feux" als Hinweis auf das erforderliche 
Einschalten des Abblendlichtes, "Rabatten blød" als Hinweis auf einen 
nicht befestigten Fahrbahnrand in Dänemark).

Darauf muss man vorbereitet sein.

Ebenso wie auf andere Sitten beim Bedienen des Fahrtrichtungsanzeigers - 
in Frankreich ist es üblich, während des gesamten Überholvorganges links 
zu blinken, was in Deutschland zu erheblichen Irritationen führen kann.
OP (Firma: ---) #1484887
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>> Woher hast du denn das mit der nächsten vollen Stunde?

Kann ich nicht sagen. Habe ich nie anders gehandhabt und wie es aussieht 
(§13 STVO) habe ich das bis jetzt auch falsch gemacht.

Mann, Mann, was soll bloß aus mir werden? Die wandelndende 
Ordnungswidrigkeit.
#1487069
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Wenn ihr zufällig in nächster Zeit nach Österreich fährt.
Hier wird die Parkscheibe auf die nächste Viertel Stunde eingestellt. 
Bei Ankunft 9:01 wird also 9:15 eingestellt. Hat die Parkscheibe nur 
Striche für die halbe Stunde, dann kommt der Pfeil eben zwischen 2 
Striche.

Und sofern die Kurzparkzonen nicht sowieso gebührenpflichtig sind: 
Achtet auf die Dauer der Kurzparkzone. In vielen Gegenden sind 
Parksherriff(ösen) unterwegs. Und die kennen kein Pardon! Diskutieren 
zwecklos.

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