M.Sc + Dr =?

Gast #1491038
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Wenn er aufgrund seines Physikstudiums zur Promotion in Maschinenbau 
zugelassen wurde (geht ja begrenzt bei verwandten Fachrichtungen), dann 
Dr.-Ing. (ob er sich -- tiefstapelnderweise -- stattdessen noch 
Dipl.-Phys. bzw. M.Sc. nennen darf, entzieht sich meiner Kenntnis).

Fängt er als M.Sc. in Physik zusätzlich ein Maschinenbaustudium an und 
zieht dies vom ersten Semester bis zur Promotion durch, dann ist der 
"Dr.-Ing. M.Sc." drin. Aber frag mich nicht, wie man das schreibt.
#1491048
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also folgendes,

die korrekte Bezeichnung lautet

Dr.-Ing. Name, M.Sc.

Der Doktortitel ist ein verliehener Titel und gehört vor den Namen. 
M.Sc. gehört zur Berufsbezeichnung oder Berufsspezifikation und wird in 
Deutschland hinter dem Namen geschrieben wie früher "Uni", TU, FH.
Viele lassen das aber weg.
Der Doktortitel wird von einem Institut verliehen und man erhält den 
Titel zugehörig zu diesem Institut in dem man promoviert. Was man vordem 
alles studiert hat ist egal.

Gruß
kokisan2000
#1491061
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ich muss mich etwas korrigieren:

auch der Master wird als akademischer Grad verliehen (wie früher 
Dipl.Ing.), und wird heute typischerweise dem Namen ohne Beistrich 
(DUDEN: Richtiges und gutes Deutsch) nachgestellt, somit ist die 
richtige Reihenfolge:

Anrede Titel Name akademischer Grad

z.B.
Frau Dr.-Ing. Lieschen Müller M.Sc.

alles klar ;-)

Gruß
kokisan
Gast #1491281
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ein M.Sc.(M.Eng.) der promoviert , nennt sich danach Dr.-Sc.(Dr.-Eng.) ! 
den genau wie beim Diplom Ingenieur das "Diplom" durch den "Dr" 
substituiert wird, genauso wird der "Master" durch den "Dr" ersetzt, der 
Rest bleibt !
Gast #1491324
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was steht denn auf dem promotionsbescheid? steht da was von "der master 
wird durch den dokter substituiert" oder so was?

in A sind jedenfalls master + dr. akdademische grade, vulgo "titel", und 
ein dr. substituiert keinen mag.
Gast #1491419
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>was steht denn auf dem promotionsbescheid? steht da was von "der master
>wird durch den dokter substituiert" oder so was?

Nö, da steht drauf, welcher akademische Grad verliehen wird. Ich vermute 
mal ganz stark, dass das "Dr.-Ing." ist. Das ist der Doktorgrad der 
Ingenieurwissenschaften.
Gast #1493179
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Was für ein Typ von Doktor du wirst, hängt nur von der Fakultät ab, an
der du promovierst, und nicht davon, was du vorher studiert hast. Eine
Maschinenbaufakultät verleiht den Dr.-Ing., eine Physikfakultät den Dr.
rer. nat. usw.

Wenn du als Dipl.-Ing. zum Dr.-Ing. promovieren würdest, wäre es affig,
beide Grade anzugeben, weil der Dr.-Ing. den Dipl.-Ing. eindeutig ein-
schließt. Wärst du hingegen ein Dipl.-Phys., könnte es von Vorteil sein,
beide Grade anzugeben, um damit zu zeigen, dass du als Naturwissen-
schaftler und Ingenieur Erfahrung hast.

Wie es sich mit dem M.Sc. verhält, weiß ich nicht. Im Namen steckt zwar
"Science", aber der Grad wird eben oft auch in Ingenieursstudiengängen
vergeben. Ich würde ihn höchstens dann zusammen mit dem Dr.-Ing.
angeben, wenn das Studium wirklich nichts mit Ingenieurwesen zu tun
gehabt hat, also dann, wenn du bspw. Physik oder noch besser Mathematik
studiert hättest. Da das aber nicht der Fall ist, würde ich den M.Sc.
weglassen und stolz auf den Dr. sein :)
Gast #1494158
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Paul schrieb:
>> enn du als Dipl.-Ing. zum Dr.-Ing. promovieren würdest, wäre es
>> affig, beide Grade anzugeben,
>
> Es wäre nicht nur affig, sondern auch untersagt.

Kann sein, ich kenne den entsprechenden Gesetzestext nicht. Lautet er
so, wie du oben geschrieben hast:

> Bei aufbauender Dr. Arbeit wird nur der höchste Titel genannt.

Dann stellt sich natürlich die Frage, wann eine Doktorarbeit "aufbauend"
ist. Ist bspw. eine Arbeit aus der theoretischen Elektrotechnik, die von
einem Bauingenieur angefertigt wird, aufbauend (mal gesetzt der Fall, er
hat dafür tatsächlich eine Zulassung bekommen)?

Oder steht in dem Gesetzestext explizit, dass "Dr." und "Dipl.-Ing."
nicht kombiniert werden dürfen? Dann müsste aber auch darin stehen, wie
mit der Kombination "Dr." und "M.Sc." zu verfahren ist, womit die Frage
des Thread-Eröffners eindeutig beantwortet wäre.

Vielleicht kannst du den Gesetzestext bzw. die Richtlinie ja mal posten.

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