Forum: PC Hard- und Software Wie sieht es rechtlich aus mit der Benutzung einer dll mit dlopen, dlsym


von Daniel (root) (Gast)


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Hallo zusammen,

Die Überschrift sagt eigentlich schon alles aus.
Unter der Premisse, dass das Programm legal erworben worden ist
und die Erweiterung der Automation fur den Eigenbedarf dient.

Grusse, Daniel

von Klaus W. (mfgkw)


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Ich gehe davon aus, daß man SW, die man gekauft hat und die
aus mehreren Teilen besteht, auch teilweise benutzen darf.
Analog kann mir VW auch nicht verbieten, einen Sitz aus dem
Golf auszubauen und im Wohnzimmer als Fernsehsessel zu
benutzen.

Möglicherweise könnte eine Vertragsklausel entgegenstehen.
Die ist aber eh nur wiksam, wenn sie vor dem Kauf zu sehen
war und nicht wie bei der EULA erst nach dem Kauf beim
Verpacken auftaucht.

von Klaus W. (mfgkw)


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äh, ich meinte natürlich Entpacken

von Hugo B. (stinkywinky)


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@Klaus
Naja, wenn Dir der Inhaber des VW Golf nur dessen Nutzungsrecht 
einräumt, hätte er bestimmt etwas gegen Deinen Fernsehsessel einzuwenden 
;-)

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