Wie sieht es rechtlich aus mit der Benutzung einer dll mit dlopen, dlsym

#1502702
Lesenswert?

Ich gehe davon aus, daß man SW, die man gekauft hat und die
aus mehreren Teilen besteht, auch teilweise benutzen darf.
Analog kann mir VW auch nicht verbieten, einen Sitz aus dem
Golf auszubauen und im Wohnzimmer als Fernsehsessel zu
benutzen.

Möglicherweise könnte eine Vertragsklausel entgegenstehen.
Die ist aber eh nur wiksam, wenn sie vor dem Kauf zu sehen
war und nicht wie bei der EULA erst nach dem Kauf beim
Verpacken auftaucht.

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