Gewährleistung übertragbar?

OP #1572055
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Hi,

um den Oszi-Thread nicht zu überlasten, hier noch einmal die Frage:

Ist die gesetzliche Gewährleistung (nicht eine etwaige 
Hersteller/Händlergarantie) übertragbar?



Paul Baumann schrieb:

> Das ist nicht wahr!
> Der Gewährleistung ist an den Kaufgegenstand gebunden und nicht an den
> Käufer. Der Händler muß seinen Gewährleistungsverpflichtungen jedem
> gegenüber nachkommen, der die Rechnung vorweisen kann.


Hast du eine Quelle dafür?


Reichelt z.B. schließt das AFAIK in ihren AGBs auch aus.

13. Verschiedenes
[...]
13.3 Auktionsware: Eine Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw.
Garantieansprüchen steht nur dem Vertragspartner der reichelt elektronik
GmbH & Co. KG zu. Dies gilt auch bei Sammelbestellungen.



Und im BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

steht auch nur, dass der "Käufer" diese Rechte hat.
Persönliche Seite #1572394
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Die Gewährleistungspflicht gilt erstmal nur zwischen Verkäufer und 
Käufer. Verkauft der Käufer es an einen Dritten, hat dieser gegen den 
(1.) Verkäufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche. Ich bin mir 
nun aber nicht ganz sicher, ob der (1.) Käufer die 
Gewährleistungsansprüche abtreten kann an den Dritten.

Die Aussage, dass die Gewährleistung an den Kaufgegenstand gebunden ist, 
stimmt so aber erstmal nicht.
OP #1572396
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Jau, aber wo im Gesetz steht das?

Im BGB ist von Verkäufer und Käufer die Rede und dass der Käufer den 
Anspruch hat.

Und, machen wir uns nichts vor:

Wenn A und B einen Kaufvertrag haben, was hat Verkäufer A dann mit 
"späterem Eigentümer C" zu schaffen?

<edit> Bezog sich auf Abduls Post </edit>
Persönliche Seite #1572428
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Ja, ein Rechtsanwalt kostet halt und haftet dann für seine Aussagen, 
jedoch nicht für den Ausgang des Rechtsstreites.

Also praktisch??:
email nach China und nachfragen, was man gedenkt zu tun. Je nach Antwort 
die 500 Euro abschreiben oder Gerät an die gewünschte Adresse schicken. 
Mehr würde ich nicht tun.
Vielleicht gibt es in China auch eine Haftung irgendeiner Art? Warum 
nicht? Nicht alles ist dort schlecht! Bei drohender Vergasung durch 
einen durchs Land fahrenden Gaswagen überlegt es sich ein Chinese 
vielleicht eher als bei einem bundesdeutschen 
Schönwetterhaft-Aufenthalt, irgendwas durchzuziehen. Ich weiß nicht.

Ein guter Hersteller wird die Garantie und Gewährleistung jederzeit 
übernehmen, wenn er der Meinung ist das man es nicht mutwillig auf 
Betrug anlegt. Ein schlechter wird sich immer drücken wollen. Vor dem 
Kauf googeln hilft also ungemein.
Nach meinen nichtrepräsentativen Erfahrungen kommt Samsung übrigens eher 
in die erste Kategorie, Toshiba jedoch in die zweite.

Und Hersteller mit einer 0180 oder gar 0900 sollte man nach Möglichkeit 
tunlichst meiden!! Was diese von einem halten, sieht man aber wenigstens 
gleich vorher.
OP #1572438
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Hersteller und Chinesen haben damit erstmal nichts zu tun, deswegen habe 
ich das ausgelagert.



Es geht mir hier um in Deutschland von einem gewerblichen Verkäufer als 
Privatmann gekaufte Waren.

Also du kaufst bei reichelt einen Rechner für deinen Kollegen und gibst 
ihm die Rechnung (die aber auf deinen Namen ist).

Kann dein Kollege bei einem Defekt zu Reichelt oder muss er den Umweg 
über dich gehen.



Und da bitte nichts ala "Ein vernünftiger Händler ist aus Kulanz 
gezwungen" oder so.

Ich würde gerne wissen, ob er es gesetzlich muss (und hätte dafür gerne 
eine belastbare Quelle).

Bei meiner Recherche stoße ich nur auf Leute, die sagen "Ist 
übertragbar" aber absolut keinen Beleg dafür liefern können.
Gast #1572542
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@  Karl-heinz Strunk und seine Bitte um Nennung der "belastbaren 
quelle":

1. Ich bin kein Jurist! Meine folgenden Aussagen können komplett falsch 
sein.

2. Das grundlegende Gesetz ist das BGB, das Rechtsgebiet in diesem Fall 
das "Kaufrecht" (§437ff) als Teil des allgemeinen Schuldrechts. Es 
regelt die Nichterfüllung des Kaufvertrags aufgrund Lieferung einer 
mangelhaften Sache.

3. Diese Regelungen des BGB gelten zwischen den Vertragspartnern. 
Allerdings nicht, wenn sie durch die Vertragspartner ausdrücklich 
eingeschränkt oder ausgeschlossen wurden. (Eine Haftungseinschränkung 
oder ein Haftungsausschluß ist allerdings seit der Schuldrechtsreform 
2002 zwischen gewerblichem Händler und privaten Käufer so gut wie nicht 
möglich.)

4. Da die Rechte aus Mängelhaftung aus dem Kaufvertrag folgen, gelten 
sie nur zwischen den Vertragspartnern. Hier also zwischen Händler "H" 
und Käufer "A". Hat "A" die Sache an "B" weiterverkauft, muß "H" nicht 
gegenüber "B" haften, da "B" nicht sein Vertragspartner ist.

5. "B" kann möglicherweise (je nachdem, wie sein "Vertrag" mit "A" 
aussieht) Mängelhaftungsansprüche gegen "A" geltend machen. "A" kann 
daraufhin wieder an "H" herantreten.

Vielleicht hilft das weiter.
OP #1573236
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Abdul K. schrieb:
> Die Antwort kennst du bereits: Frag einen Rechtsanwalt deines
> Vertrauens. Mehr ist in DE einfach nicht.
>

Das stimmt nicht.

Die Juristerei ist wie jede Wissenschaft.

Auch als Laie kann man durchblicken, wenn man nur sauber arbeitet und 
nicht gleich "Ist so, weiß ich!" schreit.

Daher auch meine Bitte nach Quellen. Oft gibt es ja schon RA die sich 
dazu geäußert haben, manchmal sogar konkrete Ratgeber von 
Verbraucherschutz-Organisationen oder so.



@skarg: So sehe ich das eigentlich auch, weil ich nichts Anderes finde.
Mich verwundert nur wirklich, dass ich nichts Anderes finde; in Zeiten 
von eBay und "Restgewährleistung vorhanden" dache ich eigentlich, dass 
das ein tägliches Problem sei.
Persönliche Seite #1573456
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Laien dürfen keine Rechtsauskünfte geben, Rechtsanwälte wollen Geld. 
Diese Gesetze habe ich nicht gemacht. Es ist nun mal so, daß 
irgendwelche hohen Herrn die Gesetze machen, man als Bürger darüber 
nicht wirklich unterrichtet wird, aber "Unwissen schützt nicht vor 
Strafe" gilt. In anderen Kreisen würde man sowas als Falle bezeichnen 
oder mir wegen als Fettnäpfchen.

Wen ich auf eine Website als Nichtanwalt dir eine Auskunft dazu gebe, 
bin ich bereits mit einem Bein Kunde von Herren wie Grafendingens.

Ruf doch einfach einen RA an und frage ihn! Weiß nicht wo das Problem 
ist. Zumindest das ist in DE momentan noch erlaubt. upps. Darf ich gar 
nicht sagen. Nimms als Zitat. upps, ohne Quellenangabe?? Wieder ein 
Fehler.
OP #1573525
Lesenswert?

Abdul K. schrieb:

> Wen ich auf eine Website als Nichtanwalt dir eine Auskunft dazu gebe,
> bin ich bereits mit einem Bein Kunde von Herren wie Grafendingens.

Das stimmt so nicht.

Es ist durchaus legitim gemeinsam zu überlegen, welche Gesetze greifen 
könnten oder auf andere Webseiten zu verlinken.

Aber ich merke: Du willst nicht. Also bitte ich dich einfach, hier 
nichts weiter zu schreiben, was sich nicht konkret mit meiner Frage 
beschäftigt.

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