Lohnsteuererklärung - Hilfe!

Gast #1632579
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Guten Nachmittag,

ich hab folgendes Problem ... Ich hatte im Jahr 2009 drei 
Beschäftigungen:

- 01.01. - 08.05, Klasse 6, Brutto 4100, Steuern 800
- 01.01. - 30.06. Klasse 1, Brutto 7800, Steuern 680
- 01.07. - 31.12. Klasse 1, Brutto 19000, Steuern 3470

(Beträge auf schöne Zahlen gerundet)

Ich vermute mal - hab im Internet leider nichts gefunden - dass ich nun 
einfach alle Bruttobeträge zusammenrechne, mir dann die Lohnsteuer von 
einem Online-Rechner ausrechnen lasse und das dann von meiner bereits 
gezahlten Lohnsteuer abziehe, um zu ermitteln, ob ich noch was rauskrieg 
oder ob ich noch was zahlen muss, oder?

Das, was mich verwirrt ist, dass in dieser Rechnung die 
Lohnsteuerklassen belanglos sind. Naja, indirekt ist es ja in der 
gezahlten Lohnsteuer schon drin ...

Aber bei den Online-Rechnern muss man immer die Lohnsteuer angeben, die 
zur Berechnung der Lohnsteuer verwendet werden soll. Und gerade da weiß 
ich nicht, was mit dem Geld ist, das ich über die Klasse 6 verdient hab.

Kann mir da jemand weiterhelfen, wie es richtig gehört?

Danke im Voraus!

Grüße,
GastGast
Gast #1632757
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Also ich kenne nur die Steuererklärung. Lohnsteuererklärung... gibt's 
doch gar nicht. Und man muss alle Einnahmen angeben. Ich habe sogar 
meine Waisenrente angegeben und sogar Arbeitslosengeld. Das gehört alles 
da rein.
#1632999
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Aktuelles Elster Formular runter laden, alle persönlichen Daten in den 
Hauptvordruck eingeben, alle 3 elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 
in Anlage N eingeben, Plausibilitätsprüfung und dann Extras -> 
Steuerberechung. Einfacher gehts kaum. Dann kannst du noch bei den 
Sonderausgaben, Riester-Rente usw. eingeben und schon sagt dir das Ding, 
wieviel du zurück bekommst. Achja, wegschicken kannst du die 
Steuererklärung dann gleich online mit dem Programm. Wieso also so 
rätseln?
Gast #1633233
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Ziemlich genau diese Konstellation hatte ich 2008.

Aber wie Christian R. schon schrieb: einfach Deine Daten und die Zahlen 
der Lohnsteuerbescheinigungen in Elster reinhackern und rechnen lassen.
Nicht vergessen, bestimmte Pauschbeträge (Werbungs-, Umzugskosten) 
anzugeben und die Pendlerpauschale mitzunehmen. Das ist bares Geld mit 
wenig Aufwand.

Hat mir einen vierstelligen Betrag eingebracht für 2008. Steuererklärung 
für 2009 liegt schon fertig vor mir und prophezeit ähnlichen Geldsegen.
#1633250
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Wieso solltest du nachzahlen? Normalerweise ist eine Nachzahlung nur bei 
Steuerklasse III/V bei Verheirateten manchmal nötig, weil man da das 
Geld schon im Voraus bekommt, also mehr Netto. Bei Steuerklasse I und IV 
zahlt man den vollen Satz und bekommt immer was zurück durch den 
Ausgleich (Puaschalbeträge, Fahrtkosten, Unfallversicherung, 
Rieser-Rente...). Also einfach alles reinhacken und schauen, was 
rauskommt. Ist doch eine Sache von 30 Minuten. Ich hab auch seit dem Tag 
als das aktuelle Elster rauskam, alles fertig, warte nur noch auf die 
Belege für den Riester. Dann gibts auch über 2k zurück, weil wir 
verheiratet sind und Klasse IV/IV haben.
Gast #1633272
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Nur sow aus Neugier:
Justus Skorps schrieb:
> Christian R. schrieb:
>> Bei Steuerklasse I und IV
>> zahlt man den vollen Satz und bekommt immer was zurück durch
>
> er hat aber I und VI, und da kann es durchaus sein, dass man nachzahlen
> muss...
Bei I (1) und VI (6) muss man evtl nachzahlen? Ich dachte VI ist wie I?
Gast #1633353
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Naja, das Problem war hauptsächlich, dass ich Student war und ich 
deshalb weniger Lohnsteuern gezahlt hab. Wie und warum das geht, keine 
Ahnung ... Durch die Vollzeitstelle ab Juli hatte ich Angst, es könnte 
für den Studenten Job (Klasse 1) nachforderungen kommen.

Ist aber nochmal gut ausgegangen und wenn ich die Pauschalen noch nutze, 
dann krieg ich was raus :)

Der Tipp mit Elster ist Gold/Geld wert! Ich mach die eh mit Elster und 
wusste nicht, dass es da so eine Funktion gibt :)
Gast #1633492
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Wenn du Student warst kannst du noch Fahrtkosten zur Uni, Bücher, ... 
absetzen, du kommst dann wahrscheinlich über die Pauschale. Ausgaben für 
eine Erststudium sind Sonderausgaben, nicht zu verwechseln mit den 
Werbungskosten.

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