EAR-Registrierung und Mindermengenregelung

Gast #1785948
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Hallo Forum,

Da ich vorhabe, eigene Schaltungen zu verkaufen ohne mit einem Bein im 
Knast zu stehen, überlege ich, mich bei der EAR anzumelden.

Da ich kaum über 30 kg pro Jahr kommen werde, möchte ich die 
Mindermengenregelung in Anspruch nehmen.

So wie sich mir das bisher erschliesst, ist es jedoch so, dass die EAR 
einen bezüglich Mindermengen teilweise von den Gebühren befreien "kann", 
aber nicht "muss".

Oder sehe ich das falsch?

Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

Danke und Ciao

Hannes
Gast #1785974
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>Wieso sollte man denn Knast fürchten?
>Die wollen nur Geld.

Genau. Das aber reichlich. Habe von Kollegen gelesen, die mit > 6kEuro 
in die Pflicht genommen wurden.

Wer das nicht zahlen kann, wandert in den Knast.

Es gibt eine Menge Abmahnanwälte, die nur darauf lauern, jemanden in die 
Pfanne hauen zu können.

Ich will natürlich gewerblich verkaufen, weil das die einzige 
Möglichkeit ist, planmässig mit seinen Schaltungen Geld zu verdienen.
#1786178
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>Wer das nicht zahlen kann, wandert in den Knast.

Das glaub ich kaum das man für Schulden in Haft genommen werden kann,
es sei denn in Verbindung mit einer Straftat und das sehe ich im
Moment noch nicht.
Da sollte man eben die richtige Rechtsform wählen und kann im
schlimmsten Fall den Laden vor die Wand fahren. Es werden so viele
Verkäufe täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich in diesem Land
getätigt. Da kann ich mir nicht vorstellen wie der EAR das
kontrollieren will/kann? Gut das beantwortet jetzt deine Frage nicht,
aber wenn die Regeln nicht eindeutig und transparent sind, dann
würde ich das nicht ganz so eng sehen.

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