Forum: Ausbildung, Studium & Beruf technischer Verbesserungsvorschlag


von Stefan (Gast)


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Hi!

Ich habe eine Frage zum Thema technische Verbesserungsvorschläge. 
Teilweise wird ja auch im Arbeitnehmererfindungsgesetz darüber 
"geredet".

Ich hätte konkret einen technischen Verbesserungsvorschlag, aber mein 
Unternehmen (ca. 500 Mitarbeiter) sagt, das es technischen 
Verbesserungsvorschläge nicht mehr gibt.
Ansonsten gibt es das normale betriebliche Vorschlagswesen (wo es aber 
wenn man Glück hat ein paar EURO gibt, aber die Kosten für die Umsetzung 
abgezogen werden).

Nun gut. Da ich einige Diensterfindungen gemeldet habe fragte ich mich 
ob ein Unternehmen nicht verpflichtet ist auf technische 
Verbesserungsvorschläge gemäßt dem Arbeitnehmererfindungsgesetzes 
einzugehen. Der Gesetzestext ist da, wie ich es sehe, nicht eindeutig.

Weiss jemand genaues?

Viele Grüße,

Stefan

von Dr. Schlau (Gast)


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Na, das hört sich ja ganz nach einem Kölner Mediendienstleisterbetrieb 
an ;-)

von Stefan (Gast)


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Hmm, nicht 100%ig richtig, aber doch nah dran :-)

von Bernhard R. (barnyhh)


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Das Gesetz bezieht sich auf schutzfähige (z.B. patentfähige) 
Erfindungen, nicht auf Verbesserungsvorschläge.

Bernhard

von Stefan (Gast)


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OK, und deswegen wird dort nur kurz (wahrscheinlich zur Abgrenzung zu 
schutzfähigen Ideen) auf technische Verbesserungsvorschläge eingegangen, 
oder?

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