Hallo, im "Emissionsprospekt - Der Ibersol Fonds" steht auf Seite 26 folgendes: Wehfall bzw. Beschränkung des Genussrechts Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Beschluss des Gesellschafters der Ibersol Kraftwerks GmbH oder durch gesellschaftsrechtliche oder sonstige Maßnahmen das gewährte Genussrecht wegfällt oder eigneschränkt wird. Dies kann zu einer Reduzierung der Ausschüttung an den Investor sowie zum anteiligen oder vollständigen Verlust der Einlage des Investors führen. Hä? Für mich klingt das so als könne der Geschäftsführer einfach meine Geldanlage einbehalten - also so etwas wie legaler Diebstahl?
Ein Bänker würde sagen: das passiert z.B. wenn eine Wirtschaftskrise kommen sollte! ...also eher unwahrscheinlich! :o)
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