Gast
#2056356
Hallo meine Firma zahlt pro km 0,30€ alles o.k. wie ist das mit der Mitnahmeentschädigung von 0,02€ gibt es dafür eine Gesetzliche Regelung. Folgendes habe ich gefunden wobei ich nicht weiß, ob das bindend ist: Mitnahmeentschädigung bei Fahrten im PKW: Wenn Fahrer und Mitfahrer Anspruch auf Leistungen nach dem HRKG haben, erhält der Fahrer 0,02 Euro je Person und Kilometer Mitnahmeentschädigung. Wenn der Mitfahrer von einem im öffentlichen Dienst stehenden Fahrer, der nach anderen Rechtsgrundlagen als dem HRKG einen Leistungsanspruch hat, mitgenommen wird, so erhält er - sofern ihm Auslagen entstanden sind - die Mitnahmeentschädigung. mfg Mario