Forum: Offtopic Frage zur Kilometerabrechnung mit Privaten PKW


von Mario K. (Gast)


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Hallo

meine Firma zahlt pro km 0,30€ alles o.k. wie ist das mit der 
Mitnahmeentschädigung von 0,02€ gibt es dafür eine Gesetzliche Regelung.

Folgendes habe ich gefunden wobei ich nicht weiß, ob das bindend ist:

Mitnahmeentschädigung bei Fahrten im PKW: Wenn Fahrer und Mitfahrer 
Anspruch auf Leistungen nach dem HRKG haben, erhält der Fahrer 0,02 Euro 
je Person und Kilometer Mitnahmeentschädigung. Wenn der Mitfahrer von 
einem im öffentlichen Dienst stehenden Fahrer, der nach anderen 
Rechtsgrundlagen als dem HRKG einen Leistungsanspruch hat, mitgenommen 
wird, so erhält er - sofern ihm Auslagen entstanden sind - die 
Mitnahmeentschädigung.

mfg Mario

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Bist Du in einer Firma angestellt oder bist Du Ödi? Lebst Du in Hessen? 
Trifft für dich das hessische Reisekostengesetz überhaupt zu?

Warum sollen wir das wissen?

von Mario K. (Gast)


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Wer ist Ödi? Özi kenne ich!
B= Nein
C=? darum Frage ich ja
D= weiß ich nicht

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ein Ödi ist ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Wenn Du nicht in Hessen lebst, sind Gesetze des Bundeslandes Hessen für 
Dich vollkommen irrelevant, oder ist Dein Arbeitgeber in Hessen 
ansässig?

von Jeffrey L. (the_dude)


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>Wer ist Ödi?
Vielleicht mein er ja den öffentlichen Dienst, um den geht es ja in 
erster Linie auch in Deinem Text!?

Wenn Du nicht Hessen wohnst / lebst, dann gilt wohl auch kein Gesetz des 
Bundesland Hessen für Dich!?

von Mario K. (Gast)


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o.k. habe es verstanden also gibt es nur für die aus Hessen solch eine 
Bestimmung? Ich denke dann mal ja. <---kommt nicht aus Hessen

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