Gast
#2148983
Hallo, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe die Fortführung der Ausbildungsförderung über die Regelstudienzeit hinaus aus schwerwiegenden Gründen beantragt, einen Ablehnungbescheid erhalten, Widerspruch eingelegt, einen Widerspruchsbescheid erhalten. Nun muss ich Klage einreichen. Was zunächst nicht feststand werde ich nun doch tun und bin nun etwas knapp dran bzgl. der Frist. Zwei Fragen: 1) Was beantrage ich konkret? Vorhaben a) Die Aufhebung des Widerspruchbescheides vom [Datum] b) Die Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom [Datum] c) Die Weiterleistung der Ausbildungsförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG aus schwerwiegenden Gründen Kann man das so machen ? 2) Aus Zeitgründen möchte ich die Begründung nachreichen. Dies wird so grundsätzlich wohl auch akzeptiert, damit man Fristen wahren kann. Nur stellt sich mir nun die Frage, ob die im Antrag benannten Bescheide der Klageschrift schon beiliegen müssen oder mit der Begründung nachgereicht werden ? Vielen Dank