Formfrage: Klage beim Verwaltungsgericht gegen Bafög-Entscheid

Gast #2148983
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Hallo,

hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe die Fortführung der Ausbildungsförderung über die 
Regelstudienzeit hinaus aus schwerwiegenden Gründen beantragt, einen 
Ablehnungbescheid erhalten, Widerspruch eingelegt, einen 
Widerspruchsbescheid erhalten.

Nun muss ich Klage einreichen. Was zunächst nicht feststand werde ich 
nun doch tun und bin nun etwas knapp dran bzgl. der Frist.

Zwei Fragen:

1) Was beantrage ich konkret? Vorhaben

   a) Die Aufhebung des Widerspruchbescheides vom [Datum]
   b) Die Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom [Datum]
   c) Die Weiterleistung der Ausbildungsförderung gemäß § 15 Abs. 3 
BAföG aus schwerwiegenden Gründen

Kann man das so machen ?

2) Aus Zeitgründen möchte ich die Begründung nachreichen. Dies wird so 
grundsätzlich wohl auch akzeptiert, damit man Fristen wahren kann.
Nur stellt sich mir nun die Frage, ob die im Antrag benannten Bescheide 
der Klageschrift schon beiliegen müssen oder mit der Begründung 
nachgereicht werden ?

Vielen Dank
Gast #2149009
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Der Antrag auf Beratungshilfe verlangt eine Angabe der Lebenspartnerin. 
Da diese voll verdient, habe ich so wohl keine Hilfe zu erwarten.

So kann ich mir einen Anwalt zur Zeit auch nicht leisten bzw. werde es 
nur tun, wenn es unbedingt notwendig wird.

Die kostenlose Rechtsberatung an der Hochschule findet nur einmal im 
Monat statt, das nächste mal bei bereits verstrichener Frist.

Hab schon daran gedacht, sonst würde ich nicht im Netz fragen ...

Danke
Gast #2149025
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Rechtsberatung darf Dir keiner geben, ausser ein Anwalt.

Ich würde fristgerecht Einspruch gegen den anzufechtenden Bescheid beim 
zuständigen VG einlegen und beantragen diesen aufzuheben. Siehe hierzu 
den Rechtsbehelf.

Dann würde ich Akteneinsicht beantragen um dann ensprechend die 
Begründung zu nachzuliefern.

Ausserdem würde ich mir das Nachliefern weiterer Anträge und 
Beweismittel offenhalten, vor allem nach der Akteneinsicht.

Dann käme vermutlich ein Schreiben das die Klage eingegangen ist und was 
noch nachzureichen ist.

gk
Gast #2149047
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>Die kostenlose Rechtsberatung an der Hochschule findet nur einmal im
>Monat statt, das nächste mal bei bereits verstrichener Frist.

Geh zum ASTA die können Dir einen alternativen Anwalt nennen und ggf. 
weiterhelfen.
#2149068
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@Kläger
Kannst dir auch einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht
holen, sofern du deine Bedürftigkeit nachweisen kannst.
Bei deiner Lebenspartnerin, sofern ihr nicht verheiratet seid
möchte ich mal vermuten das es sich auch um eine Wohngemeinschaft
handeln kann. Dann könnte ich mir denken das sie auch nicht für
dich eintreten muss. Ansonsten frag doch erst mal einen Rechtsanwalt
nach seiner Gebühr. Vielleicht ist die ja nicht so hoch, so das du die
noch schultern kannst.

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