Hallo, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe die Fortführung der Ausbildungsförderung über die Regelstudienzeit hinaus aus schwerwiegenden Gründen beantragt, einen Ablehnungbescheid erhalten, Widerspruch eingelegt, einen Widerspruchsbescheid erhalten. Nun muss ich Klage einreichen. Was zunächst nicht feststand werde ich nun doch tun und bin nun etwas knapp dran bzgl. der Frist. Zwei Fragen: 1) Was beantrage ich konkret? Vorhaben a) Die Aufhebung des Widerspruchbescheides vom [Datum] b) Die Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom [Datum] c) Die Weiterleistung der Ausbildungsförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG aus schwerwiegenden Gründen Kann man das so machen ? 2) Aus Zeitgründen möchte ich die Begründung nachreichen. Dies wird so grundsätzlich wohl auch akzeptiert, damit man Fristen wahren kann. Nur stellt sich mir nun die Frage, ob die im Antrag benannten Bescheide der Klageschrift schon beiliegen müssen oder mit der Begründung nachgereicht werden ? Vielen Dank
Hi, das sind Fragen, die Du einem Rechtsanwalt stellen solltest.
an unserer Hochschule gibt es für sowas eine kostenlose Rechtsberatung, ansonsten zum Fachanwalt gehen.
Der Antrag auf Beratungshilfe verlangt eine Angabe der Lebenspartnerin. Da diese voll verdient, habe ich so wohl keine Hilfe zu erwarten. So kann ich mir einen Anwalt zur Zeit auch nicht leisten bzw. werde es nur tun, wenn es unbedingt notwendig wird. Die kostenlose Rechtsberatung an der Hochschule findet nur einmal im Monat statt, das nächste mal bei bereits verstrichener Frist. Hab schon daran gedacht, sonst würde ich nicht im Netz fragen ... Danke
Rechtsberatung darf Dir keiner geben, ausser ein Anwalt. Ich würde fristgerecht Einspruch gegen den anzufechtenden Bescheid beim zuständigen VG einlegen und beantragen diesen aufzuheben. Siehe hierzu den Rechtsbehelf. Dann würde ich Akteneinsicht beantragen um dann ensprechend die Begründung zu nachzuliefern. Ausserdem würde ich mir das Nachliefern weiterer Anträge und Beweismittel offenhalten, vor allem nach der Akteneinsicht. Dann käme vermutlich ein Schreiben das die Klage eingegangen ist und was noch nachzureichen ist. gk
>Die kostenlose Rechtsberatung an der Hochschule findet nur einmal im >Monat statt, das nächste mal bei bereits verstrichener Frist. Geh zum ASTA die können Dir einen alternativen Anwalt nennen und ggf. weiterhelfen.
@Kläger Kannst dir auch einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht holen, sofern du deine Bedürftigkeit nachweisen kannst. Bei deiner Lebenspartnerin, sofern ihr nicht verheiratet seid möchte ich mal vermuten das es sich auch um eine Wohngemeinschaft handeln kann. Dann könnte ich mir denken das sie auch nicht für dich eintreten muss. Ansonsten frag doch erst mal einen Rechtsanwalt nach seiner Gebühr. Vielleicht ist die ja nicht so hoch, so das du die noch schultern kannst.
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