Gast
#2654464
Hi, ich möchte ein Arbeitsverhältnis kündigen. Im Vertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende. Ist damit synonm gemeint, dass die Kündigung für den 31.5. am 30.4. eingegangen sein muss, oder darf diese Frist tatsächlich mit genau 28 Tagen gleichgesetzt werden, womit eine Kündigung dann am Donnerstag beim AG eingehen müsste? mfg