Hi, ich möchte ein Arbeitsverhältnis kündigen. Im Vertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende. Ist damit synonm gemeint, dass die Kündigung für den 31.5. am 30.4. eingegangen sein muss, oder darf diese Frist tatsächlich mit genau 28 Tagen gleichgesetzt werden, womit eine Kündigung dann am Donnerstag beim AG eingehen müsste? mfg
Die Frist beträgt 4 Wochen, also 28 Tage. Damit muss die Kündigung zum 31.5. dem Arbeitgeber am 3.5. vorliegen.
Da man eine Kündigung in Schriftform verschickt, sollte man die Zeit berücksichtigen, die der Brief benötigt um bei der Personalabteilung zu landen. Einschreiben empfiehlt sich (damit man im Zweifelsfall nachweisen kann, wann man den Brief abgeschickt hat).
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