Ich denke, jeder darf seine legal erworbene Software verkaufen, auch
über eBay. Dabei zu beachten ist allerdings, dass die Software auf
Original-Datenträgern mit Original-Dokumentation und natürlich den
Lizenzen weitergegeben wird. Ob alles original ist, kann eigentlich nur
der Hersteller sagen. Microsoft z. B. bietet diesen Service an. Dort
kann man seine "günstig" erworbenen Sachen einsenden und bekommt
Auskunft darüber, ob alles original ist (die erkennen auch
professionell hergestellte Raubkopien).
Aufgrund des von Matthias genannten Urteils gibt es übrigens seit dem
auch die OEM-Versionen von einigen Microsoft-Produkten (z.B. Windows
XP) auch legal zu kaufen. Das sind die sog. SB-Versionen (System
Builder).
Der Verkaüfer muss bei Weitergabe der Software übrigens auch alle
Sicherheitskopien vernichten bzw. mit weitergeben und alle installierte
Software deinstallieren.
Es ist m. E. sogar zulassig, eine eventuelle Verdongelung mit einer
bestimmten Hardware zu umgehen.
Ob ein in den Lizenzvereinbarungen (sofern sie Teil des Kaufvertrages
sind) angegebener Weiterveräusserungs-Ausschluss zulässig ist, weiss
ich nicht.
Andreas