Forum: Offtopic Nero 6 OEM


von Jens (Gast)


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Hallo,

bin auf der Suche nach einem Brennprogramm und habe jetzt gesehen, daß
bei eBay massenhaft Nero 6 OEM für 1 Euro angeboten wird. Ich dachte
immer, daß OEM Versionen nur zusammen mit Hardware verkauft werden
dürfen. Kennt sich da jemand aus? Ich möchte keine illegale Version auf
meinem Rechner haben.

Danke und frohe Weihnachten!

Gruß
Jens

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Angebote auf'm Flohmarkt können immer suspekt sein.
Frag doch einfach Ahead - die müssten's ja wissen.

von Henrik (Gast)


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Diese OEM-Software wurde sogar mal in einer bekannten Groß-Buchhandlung
in Aachen angeboten (ohne Hardware!). Das scheint also legal zu sein
(zumindest der Verkauf ohne Hardware), obwohl mir das auch merkwürdig
vorkommt.

Gruß Henrik

von Matthias (Gast)


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Hi

IIRC gabs da mal ein Urteil das diese Bundelung OEM-Software <-->
Hardware nicht zulässig ist.

Matthias

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Dieses Urteil sagt aber nichts darüber aus, ob über eBay (sprich: einen
Flohmarkt) verhökerte Lizenzen legal sind - es soll für Nero auch
sogenannte "Keygens" geben.

von Jens (Gast)


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Danke für eure Antworten. Hätte ich eigentlich auch gleich drauf kommen
können, mal ne Mail an Nero zu schreiben. Werde dies jetzt tun und die
Antwort dann hier posten. Vielleicht interessiert es ja noch mehr.

von Andreas Jäger (Gast)


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Ich denke, jeder darf seine legal erworbene Software verkaufen, auch
über eBay. Dabei zu beachten ist allerdings, dass die Software auf
Original-Datenträgern mit Original-Dokumentation und natürlich den
Lizenzen weitergegeben wird. Ob alles original ist, kann eigentlich nur
der Hersteller sagen. Microsoft z. B. bietet diesen Service an. Dort
kann man seine "günstig" erworbenen Sachen einsenden und bekommt
Auskunft darüber, ob alles original ist (die erkennen auch
professionell hergestellte Raubkopien).

Aufgrund des von Matthias genannten Urteils gibt es übrigens seit dem
auch die OEM-Versionen von einigen Microsoft-Produkten (z.B. Windows
XP) auch legal zu kaufen. Das sind die sog. SB-Versionen (System
Builder).

Der Verkaüfer muss bei Weitergabe der Software übrigens auch alle
Sicherheitskopien vernichten bzw. mit weitergeben und alle installierte
Software deinstallieren.

Es ist m. E. sogar zulassig, eine eventuelle Verdongelung mit einer
bestimmten Hardware zu umgehen.

Ob ein in den Lizenzvereinbarungen (sofern sie Teil des Kaufvertrages
sind) angegebener Weiterveräusserungs-Ausschluss zulässig ist, weiss
ich nicht.

Andreas

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