Hallo Wenn eine Firma Licht und Tonverleih anbietet, muss dieser dann auch dir BGV Prüfungen durchführen? Ich bin mir sicher, dass er das muss, jedoch was für eine ist das denn? Wenn man ein Gerät kauft ist das bereits geprüft. Welche Prüfung muss in welchen Abständen durchgeführt werden? Danke
Hallo Normalerweise unterliegt Veranstaltungstechnik als ortsveränderliches Betriebsmittel der BGV A3 und wird nach DIN VDE 0701-0702 mit jährlicher Wiederholung geprüft Gruß René
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