Kennt sich jemand mit der Rechtslage zu Nutzungsstatistiken aus? Ich würde gerne beim Start der App (falls eine Internetverbindung besteht), einen Eintrag in meiner Datenbank hinzufügen(direkt beim Start, danach nicht mehr), damit ich die tägliche Nutzung einer App prüfen kann. Evtl. noch die TelefonID bzw. aus Datenschutzgründen eher einen Schlüssel der beim ersten Start der App generiert wird, um User unterscheiden zu können. Mich interessiert nämlich eher die Anzahl der unterschiedlichen Nutzer. Ich habe das schon bei vielen Apps gesehen. Dort gab es dann einen Hinweis dazu, und auch die Möglichkeit einzustellen, nicht an der Statistik teilzunehmen. Reicht es von der Rechtslage her aus, den Nutzer darauf, beim aller ersten App Start, aufmerksam zu machen und ihm dann die Wahl zu lassen?
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