Als Bewerber auf eine Stelle bekommt man ja - je größer das Unternehmen, umso wahrscheinlicher - einen Personalfragebogen ausgehändigt. Es wurde ja schon viel darüber geschrieben, welche der Fragen erlaubt sind und auf welche wahrheitsgemäß geantwortet werden muß. Aber wie verhält sich das im umgekehrten Falle? http://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/ Dazu schweigt sich Tante Gugl aus.
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