Anträge auf Befreieung von Pflichtabgaben,

OP (Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #3488317
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sind nicht sinnvoll wenn die Rechtmäßigkeit der Pflichtabgabe aus 
grundsätzlichen Erwägungen bestritten wird, da durch die Antragstellung 
die zugrundelegenden AGB und damit die Rechtmäßigkeit anerkannt werden.

Bezug :Beitrag "Re: GEZ ein leidiges Thema"

Namaste
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