Gast
#3604223
Ein Beschäftigter (= AN) könnte bei einer Geschäftsbank einen Baukredit erhalten. Die Bank würde es dann so machen, dass der Kredit noch über das nächste Konjunkturtief hinausreicht (2017). Der Banker erhält eine Hypothek und will natürlich (ähnlich dem Vermieter) den Namen der Firma wissen (= AG). Im Konjunkturtief kommt die bekannte Entlassungswelle. Ich habe das 1995 in Düren (NRW) gesehen, da kommen Außendienstvertreter und lesen die Listen mit den Zwangsversteigerungen. Der Banker kennt den AG ja und kann ihm insgeheim Geld für die Entlassung des Kreditnehmers anbieten. Zum Rückzahlungstag ist dann halt noch Schuld offen was Raum bietet für Überziehungszinsen. Wieviel Bakshish soll es sein? Nun der Banker kann es mit der e-Funktion exakt ermitteln. Wie schützt sich der AN dagegen? Naja am besten mit dem Sozialplan der Gewerkschaften. Wie seht Ihr die Sache?