Forum: Offtopic Sind 40€/Stunde angemessen


von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Haus. Es stand an, einen neuen 
Verwalter zu finden. Es bietet ein "Bekannter" an, Verwaltungsarbeiten, 
kleinere Arbeiten im Haus und die Überwachung größerer Arbeiten zu 
übernehmen, jemand der weder Erfahrung hat mit Verwaltungsarbeiten noch 
viel Erfahrung hat mit kleineren Arbeiten im Haus bzw. der Überwachung 
größerer Arbeiten. Er möchte dafür 40 € pro Stunde. Verwaltungsarbeiten 
beinhalten nicht, Wirtschaftspläne zu erstellen.

Sind 40 E zu hoch, zu niedrig oder angemessen? Warum? Wenn es nicht 
angemessen ist, welcher Stundensatz wäre angemessen? Oder wie nennt sich 
die offizielle Bezeichnung derjenigen Menschen, die das als Beruf 
ausüben? Und wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen, falls es 
niemand hier kann?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Geht es darum, einen Verwalter einer WEG zu finden?

Der sollte sich vor allem mit WEG-Recht auskennen, der sollte wissen, 
wie Buchführung funktioniert, der sollte Betriebskostenabrechnungen 
erstellen können ...

Für "kleinere Arbeiten im Haus" ist ein Verwalter nicht zuständig - mir 
klingt der "Bekannte" arg nach einer Fehlbesetzung, vor allem, wenn es 
nicht darum gehen soll, Wirtschaftspläne zu erstellen -- wer soll das 
denn sonst machen?

Hier sind die Aufgaben eines Verwalters einer WEG beschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsverwaltung


"Disclaimer":
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG mit etwa 25 Wohneinheiten 
und obendrein im Verwaltungsbeirat der WEG tätig, habe also direkt mit 
dem WEG-Verwalter zu tun.

von D. M. (da_miez)


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Finde ich auf jeden Fall zu hoch, dafür, dass er keine Erfahrung hat wie 
du schreibst

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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So etwas nennt sich Hausmeister und wenn er Selbstständig ist, sind 
26,00 € angemessen.

von Holger R. (holgerr)


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Moin
Ein Wohnungsverwalter erhält an Vergütung für jede Wohnung
ohne Hausmeistertätigkeiten ca. 150 bis 200 Euro pro Jahr.

Ein Wohungsverwalter muß beim Amtsgericht eingetragen sein
und seine Befähigung als Verwalter nachgewiesen sein.

Gruß Holger

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