Grüße Euch, ich wünsche Euch Ein gutes neues Jahr! Es geht um die Lohnabrechnung für Oktober 2015 und dazugehörige Steuerklassen. Im Oktober habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Für diesen Monat hatte ich zwei Lohnabrechnungen von zwei verschiedenen Arbeitgeber 01.10 – 16.10 X GmbH und 19.10-31.10 Y GmbH, beide Lohnabrechnungen haben Lohnsteuerklasse 1. Es war für mich alles in Ordnung. Aber neulich habe ich vom X GmbH Zahlungsnachforderung 200 Euro per Post bekommen. Sie haben eine Korrektur für die Periode 01.10 – 16.10 in der Lohnabrechnung vorgenommen, und zwar sie haben die Periode mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Ich habe gestern im Internet über das Thema recherchiert, die Lohnsteuerklasse 6 bekommt man für eine doppelte Beschäftigung und ich finde es stimmt nicht so, weil ich einen Job(X GmbH) gekündigt erst dann den neuen Job(Y GmbH) angefangen. Zwischen diesen zwei Jobs liegen sogar zwei Tage. Ich hatte keine Jobs parallel ausgeübt. Fragen: 1. Hat mein ehemaliger Arbeitgeber recht den Lohnsteuerklasse 6 für Oktober verwenden? 2. Soll ich den Nachzahlungsbetrag 200 Euro an den Arbeitgeber überweisen? Mit freundlichen Grüßen Alexander
Das kriegst du wieder, wenn du die Steuererklärung abgibst. Dann sind Steuerklassen egal. Die gibt's eh nur weil man dem durchschnittlichen Deutschen AN nicht zutraut seine Steuern am Ende des Jahres zu zahlen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.