Gast
#4530845
Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen; ich habe letztes Jahr zusätzlich zur Arbeitnehmertätigkeit ein Kleingewerbe angemeldet und daraufhin eine neue Steuernummer mit dem Hinweis "gilt für Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 Estg." erhalten. Wird die neue Steuernummer jetzt auf allen Einkommensteuerformularen verwendet oder nur auf der Anlage G? Oder anders gefragt, existieren zwei Steuernummern parallel oder ist die alte jetzt einfach ersetzt? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!