Fage zu Eon - Uniper Aktien

#4727298
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Da den Aktionären der E.ON SE pro zehn Aktien an der E.ON SE eine Aktie 
der Uniper SE zugeteilt wird, ergeben sich jeweils Aktienspitzen 
(Teilrechte), sofern Depotbestände in E.ON-Aktien nicht glatt durch zehn 
teilbar sind. Die betroffenen Aktionäre der E.ON SE erhalten dann 
Teilrechte an einer Aktie der Uniper SE. Da aus Teilrechten 
grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden können (siehe 
§ 213 Abs. 2 AktG), wird sich die Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am 
Main, als zentrale Abwicklungsstelle zusammen mit den Depotbanken 
bemühen, zwischen den Inhabern der Teilrechte einen Ausgleich zu 
vermitteln, so dass diese Inhaber die Möglichkeit haben, Teilrechte zu 
veräußern oder entsprechende Teilrechte zur Aufstockung auf ein 
Vollrecht zu erwerben.

http://www.eon.com/content/dam/eon-com/Investoren/Hauptversammlung/EON_Spaltungsbericht_mit_Anlagen_DE.pdf

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