Hallo zusammen, ich habe mal eine ziemlich doofe, grundlegende Frage: Fällt eine Antenne, - die nicht fest am Haus angeschraubt wird, - keinerlei zusätzliche passive Bauteile (Kondensator, etc.) hat, - und schon gar keinen aktiven Verstärker etc., also nur aus Metall, Halterung und Koaxialkabel besteht, unters ElektroG. Also ist eine rein passive Antenne ein Registrierungspflichtiges Elektrogerät? Kabel sind ja explizit ausgenommen, da deren einziger Zweck das Leiten des Stromes ist. Eine Antenne leitet zwar auch Strom, hat aber auch explizit erwünschte Resonanzeigenschaften. Reicht diese Bedingung aus, um die zum Elektrogerät zu machen? Bauteile an sich sind ja ausgenommen. Ist eine Antenne (mit Koaxialkabel) ein Bauteil? Wisst Ihr ob es dazu bereits Urteile gab, oder eine explizite Aussage? Vielen Dank und Viele Grüße Martin PS die Suche hat nichts ergeben
In dieser Definition ist es wohl kein Elektrogerät. Einfach schon deswegen, weil ja auch bereits ein in der Ecke stehendes Fahrrad irgendeine Resonanz hat und auf mindestens dieser Frequenz eine tolle Antenne abgibt.
Siehe hier: http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/pdf/faq.pdf Punkt 3.8 Kurze Antwort: Bei deiner Antenne scheint es sich nach Definition um ein Elektrogerät zu handeln. :(
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