Moin, wir diskutieren hier immer wieder eine Vorgehensweise bei der Messung von Isolationswiderständen (z.B. nach DIN VDE 0100-600 ff.): Dabei folgender Sachverhalt: Ein Schaltschrank soll geprüft werden. Dazu sollen die Isolationswiderstände der verschiedenen Netze (230Vac, 24Vdc, 900Vdc-Netz) zueinander und nach PE gemessen werden. Später soll der Schrank an IT-Netzen betrieben werden, N und PE sind nicht verbunden.. Wie geht ihr da vor? Laut Norm darf ich die Leiter (L und N bei 230Vac, 24V+ und GND beim 24Vdc-Netz und Plus und Minus beim 900Vdc-Netz) zueinander kurzschließen, um dann nur noch die Netze anhand der gemeinsamen Pole zu prüfen. Die Spannungen sind gemäß Norm vorgegeben: (vgl. https://www.bender.de/fileadmin/content/.../Erst_und_Wiederholungsprfg_de_V7.pdf) Die Messgleichspannungen sind also nach Norm mindestens 250Vdc. Jetzt gibt es verschiedene Aussagen: 1) Ich darf die beiden Potentiale der Netze kurzschließen, da es in der Norm steht. Man muss es aber nicht zwangsläufig. Aber es reduziert die Anzahl der Messungen. Darum mache ich das. 2) Ich sollte lieber die beiden Potentiale der Netze kurzschließen, um Schäden an den Geräten zu vermeiden, da sich die Messgleichspannung sonst in den angeschlossenen Geräten des Schaltschrankes irgendwie verteilt (gemäß der Ableitwiderstande von einem Pol über interne Widerstände/Bauteile zum anderen Pol und von da zu PE, gerade wenn die Ableitwiderstände im vom Wert her Bereich der Funktionsimpedanzen sind) und zu Schäden an den Geräten führen kann. 3) Ich frage den Hersteller der Geräte, welche Spannungen ich wo anlegen darf und was ich an Isolationswiderstand ich messen müsste(dauert aber meist ewig und/oder man bekommt keine Antwort. 4) Die Geräte müssen nach der Norm entwickelt worden sein und ich sollte eigentlich die von der Norm geforderten Messspannungen anlegen dürfen. Wie seht ihr das? Mfg Tavaritsch
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