Gast
#5447888
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Steuerfreibetrages. Da hier viele kompetente und lebenserfahrene Leute unterwegs sind, erhoffe ich mir hier eine Hilfe. Ich habe bei meinem Finanzamt einen Steuerfreibetrag beantragt, da ich als Zweitwohnsitz in einer Wohnung zur Miete wohne. Da ich diese Wohnung aus beruflichen Gründen benötige und die Miete recht hoch ist, habe ich mit Verweis auf die Miete einen Freibetrag beantragt. Jetzt habe ich diesen auf meine Lohnsteuerkarte gutgeschrieben bekommen. Heißt das im Umkehrschluss, dass das Finanzamt meinen (berechtigten) Freibetrag anerkannt hat? Oder kann es sich nächste Jahr bei der Steuererklärung auch noch anders entscheiden? Danke.