Hallo zusammen, so Sachen wie Rauchmelderwartung oder Zählerablesungen oder andere Arbeiten, die man als Mieter ermöglichen muss, werden ja i. d. R. durch ein Schreiben oder eine Karte im Briefkasten angekündigt. Hat jemand zufällig eine Ahnung, ob es hier Bestimmungen gibt, wie früh eine solche Ankündigung zu erfolgen hat? Hab schon Google bemüht, leider ohne Erfolg. Danke und Gruß, Thorsten
Da gibt es keine festen Fristen. Meist werde 3 bis 10 Tage angegeben, z.B. hier: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-laesst-handwerker-nicht-rein/ Selbst der Vermieter muss sich mindestens 3 Tage vorher schriftlich anmelden, wenn er die Wohnung wegen eines triftigen Grundes sehen möchte.
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