Forum: Offtopic Ankündigungsfristen


von Thorsten .. (tms320)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

so Sachen wie Rauchmelderwartung oder Zählerablesungen oder andere 
Arbeiten, die man als Mieter ermöglichen muss, werden ja i. d. R. durch 
ein Schreiben oder eine Karte im Briefkasten angekündigt.

Hat jemand zufällig eine Ahnung, ob es hier Bestimmungen gibt, wie früh 
eine solche Ankündigung zu erfolgen hat?

Hab schon Google bemüht, leider ohne Erfolg.

Danke und Gruß,

Thorsten

von Mario M. (thelonging)


Lesenswert?

Da gibt es keine festen Fristen. Meist werde 3 bis 10 Tage angegeben, 
z.B. hier: 
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-laesst-handwerker-nicht-rein/
Selbst der Vermieter muss sich mindestens 3 Tage vorher schriftlich 
anmelden, wenn er die Wohnung wegen eines triftigen Grundes sehen 
möchte.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.