Ankündigungsfristen

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Hallo zusammen,

so Sachen wie Rauchmelderwartung oder Zählerablesungen oder andere 
Arbeiten, die man als Mieter ermöglichen muss, werden ja i. d. R. durch 
ein Schreiben oder eine Karte im Briefkasten angekündigt.

Hat jemand zufällig eine Ahnung, ob es hier Bestimmungen gibt, wie früh 
eine solche Ankündigung zu erfolgen hat?

Hab schon Google bemüht, leider ohne Erfolg.

Danke und Gruß,

Thorsten

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