Hi zusammen, Ich habe einen wirklich gelungen Elektro Umbau einer Simson S51 entdeckt. http://zwomotion.de/simson-s51-elektro Also riesen Respekt vor deren Arbeit , aber warum faehrt die Simson aufeinmal nur noch max. 45 kmh und nicht mehr 60 kmh? 3.2 kW sollten doch dafür ausreichen oder ? Ist das ne gesetzliche vorgabe ? Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit den ganzen Vorschriften aus , mir schwirrt so ne aehnliche idee im Kopf umher ;-) Grüsse Peter
Gast
#5682925
Neuzulassung für Klasse AM (aka 50ccm) bedeutet eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Früher waren das mal 50km/h, in der DDR 60km/h. Die alten Simson dürfen nur aufgrund des Bestandschutzes noch 60km/h laufen. Da für einen Elektroumbau eine Einzelzulassung nötig ist, -> Neuabnahme beim Tüv müssen auch die aktuellen gesetztlichen Vorgaben beachtet werden, daher 45km/h
Ok danke für die Antwort ! Wie ist das denn wenn ich der Simson nen stärkeren Motor spendiere (unter 4 kW Nennleistung ), braucht man dann eine "komplette neuzulassung"? Oder kann man das auch als Motor Änderung irgendwie abnehmen lassen? Danke und viele Grüsse Peter
Gast
#5682970
Sismon :)
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