Forum: Fahrzeugelektronik Fragen zu Sismon Elektro Umbau


von Peter H. (borntopizza)


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Hi zusammen,

Ich habe einen wirklich gelungen Elektro Umbau einer Simson S51 
entdeckt. http://zwomotion.de/simson-s51-elektro

Also riesen Respekt vor deren Arbeit , aber warum faehrt die Simson 
aufeinmal nur noch max. 45 kmh und nicht mehr 60 kmh? 3.2 kW sollten 
doch dafür ausreichen oder ?
Ist das ne gesetzliche vorgabe ?

Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit den ganzen Vorschriften aus , 
mir schwirrt so ne aehnliche idee im Kopf umher ;-)

Grüsse
Peter

von mukel (Gast)


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Neuzulassung für Klasse AM (aka 50ccm) bedeutet eine 
Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Früher waren das mal 50km/h, in der 
DDR 60km/h. Die alten Simson dürfen nur aufgrund des Bestandschutzes 
noch 60km/h laufen.

Da für einen Elektroumbau eine Einzelzulassung nötig ist, -> Neuabnahme 
beim Tüv müssen auch die aktuellen gesetztlichen Vorgaben beachtet 
werden, daher
45km/h

von Peter H. (borntopizza)


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Ok danke für die Antwort !

Wie ist das denn wenn ich der Simson nen stärkeren Motor spendiere 
(unter 4 kW Nennleistung ), braucht man dann eine "komplette 
neuzulassung"? Oder kann man das auch als Motor Änderung irgendwie 
abnehmen lassen?

Danke und viele Grüsse
Peter

von Michael (Gast)


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Sismon :)

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