Gast
#5952521
Hallo Leute, angenommen ich baue ein Kettenfahrzeug dessen Antrieb unter anderem aus zugekauften Komponenten, wie z.b. einem Antriebsregler (extern, nicht am Motor angebaut) und bürstenlosen Gleichstrommotoren, besteht. (Versorgung über einen eingebauten Akku, <50V DC.) Ich möchte es in der EU verkaufen und brauche CE. Liege ich dann damit richtig, dass ich höchstwahrscheinlich weder von dem Hersteller des Antriebsreglers, noch des Motorherstellers eine Erklärung erhalte, mit der Sie mir bescheinigen, dass ihre Komponenten die Bestimmungen der EMV-Richtline einhalten? Bzw. wenn doch, es mir nichts nützt, da ich als Hersteller des Geräts trotzdem eine EMV-Prüfung des gesamten Konstrukts durchführen lassen muss? (Was auf dem Weg vom Antriebsregler zum Motor geschieht, liegt ja nicht in der Hand der Komponentenhersteller.) Ich habe über die Suche den EMV Leitfaden gefunden, aber nun raucht gerade mein Kopf.. Vielen Dank und Grüße, Martin