Gast
#6048745
Die Begriffe "Whistleblower" und "Schutz" geisterten in den letzten Jahren zu diversen Anlässen immer mal wieder durch die Medien. Sie werden auch in Zusammenhang mit einem relativ neuen Gesetz erwähnt (§ 5): http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/index.html Mich würde eure Meinung zu diesem Gesetz interessieren: Inwiefern könnt ihr dem Gesetzestext entnehmen, allem voran dem Titel, dass sich Geheimnisträger die üble Machenschaften aufdecken könnten, zukünftig in Deutschland besser vor Strafverfolgung als Repressalie und Vergeltung geschützt sehen können?