Die Begriffe "Whistleblower" und "Schutz" geisterten in den letzten
Jahren zu diversen Anlässen immer mal wieder durch die Medien. Sie
werden auch in Zusammenhang mit einem relativ neuen Gesetz erwähnt (§
5):
http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/index.html
Mich würde eure Meinung zu diesem Gesetz interessieren: Inwiefern könnt
ihr dem Gesetzestext entnehmen, allem voran dem Titel, dass sich
Geheimnisträger die üble Machenschaften aufdecken könnten, zukünftig in
Deutschland besser vor Strafverfolgung als Repressalie und Vergeltung
geschützt sehen können?