Einpaar allgemeine Fragen

Gast #383957
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Hallo,

seit ein paar Tagen beschäftige ich mich nun auch mit dem ElektroG und
habe eine Frage, auf die ich noch keine Antworte finden konnte.

Was konkret ist eine "Marke"? Also muss ich mein Produkt zunächst
als Marke (gegen weitere hohe Gebühren) prüfen und eintragen lassen?
(Ohne Angabe einer Marke ist nämlich keine Registrierung bei EAR
möglich)



Ein paar weitere und allgemeinere Fragen:

1. Zur Fertigung meines Produktes verwende ich ein "Originalteil"
eines sehr bekannten Herstellers. Dies besteht aus ca. 90% Kunststoff
und ca. 10% Blech. Das "Originaltteiltei trägt das CE-Zeichen.

Meine Fragen dazu:

- Ist die Verwendung dieses Teiles ohne ausdrückliche Genehmigung des
eigentlichen Herstellers überhaupt zulässig?

- Darf ich das Teil viellecht dann verwenden, wenn ich die
Kennzeichnungen des Originalherstellers entferne?

- Verliert das Teil durch Hinzufügen einer Leiterplatte mit extrem
einfach Bestückung seine CE-Zulassung

- Muss ich nun eine neue CE-Zulassung (EMV-Prüfung) durchführen
lassen?


Vielen Dank und Grüße
Ralf
Gast #383961
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Hallo Ralf,

Die CE - Zulassung bedeutet, das der Herrsteller mit durchgeführten
Messungen gewährleisten kann, das sein Gerät bei bestimmten
Voraussetzungen keine Störungen verursacht. Wenn du jetzt also Eine
Leiterplatte einbaust, erstellst du also ein komplett neues Gerät und
müsstest das ganze nochmal Testen lassen, damit deine Eigenentwicklung
auch das CE-Zeichen tragen darf
Gast #383962
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> Dies besteht aus ca. 90% Kunststoff und ca. 10% Blech.

Wozu braucht etwas, das zu 100 % nicht aus Elektronik besteht, ein
CE-Prüfzeichen ?

Aber Spaß beiseite
Ich bin davon überzeugt, dass du den Hersteller nicht fragen musst, da
du das Gerät nicht veränderst sondern nur verwendest.
Außerdem ist es in seinem Interesse, da er sein Produkt verkauft. Ob du
das jetzt sinngemäß verwendest, als Bremsklotz nutzt oder in deine
Schaltung einsetzt sollte ihm egal sein.

Im Grunde verhält es sich auch so mit allen Elektronischen Bauteilen.
Oder mußt du beim Hersteller nachfragen, od du ein 74xx IC in deine
Schaltung integrieren darfst ?
Gast #383963
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Hallo alle,

zunächst danke, dass Ihr euch mit meinen Fragen auseinanderstzt.

Immer wieder wenn es die Zeit erlaubt, lese ich mich nun "schlau" und
komme immer nähe an meine Antworten. Und wen es auch interessiert ...

Zitat:

§ 16 Abs. 2 (inhaltsgleich § 6 Abs. 2 ElektroG):

"Die zuständige Behörde registriert den Hersteller auf dessen Antrag
mit der Marke, der Firma, dem Ort der Niederlassung oder dem Sitz, der
Anschrift, dem Namen des Vertretungsberechtigten sowie der Geräteart
und erteilt eine Registrierungsnummer (§ 16 Abs. 2 Satz 1 ElektroG)."

Damit ist die Angabe der Marke bei der Registrierung gesetzlich
zwingend vorgeschrieben.


Zitatende


Und was eine Marke ist, wurde ja bereits unter dem Link weiter oben
geklärt.


"Wozu braucht etwas, das zu 100 % nicht aus Elektronik besteht, ein
CE-Prüfzeichen ?"

Es handelt sich um stromführende Teile, also genau gesagt um Schienen.
:-)


Über die Verwendung von Produkten eines Markeninhabers und deren
Veränderung konnte ich Im markengesetzt auch nun eine passende Passage
finden. Diese gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Verändern seines
Produktes zu Verbieten. Unter gewissen Voraussetzungen ...


Tja, unterm Strich schau es so aus, als könne ich mein Projekt
beerdigen.

Grüße
Ralf

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