Strompreiserhöhung nur online mitgeteilt

OP #6607062
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Guten Tag,

Ich habe meinen Stromanbieter und von ihm eine Abschlussrechnung 
bekommen. Der Rechnungsbetrag ist viel höher als erwartet. Es stellt 
sich heraus, dass mittlerweile eine Strompreiserhöhung stattgefunden 
hat. Der Stromanbieter hat mir die entsprechende Mitteilung inkl. des 
Hinweises zum Sonderkündigungsrecht nur im Online-Portal geschickt. Es 
erfolgte nicht mal eine Benachrichtigung per Mail, dass da eine 
Mitteilung dazu vorliegt. Allerdings hat man den mir per Mail z.B. 
benachrichtigt, dass im Online-Portal eine Abschlussrechnung vorliegt, 
oder dass da eine Auszugsbestätigung vorliegt. Warum dann nicht, dass 
eine Mitteilung über eine Preisänderung vorliegt...

Wobei selbst im Online-Portal ist das Dokument einfach nur 
"Vertragsinformation" heißt, der Name weist also gar nicht auf eine 
Preisänderung hin, obwohl dies so wichtig ist. Bei allen anderen 
Dokumenten wie Rechnungen und Kündigungsbestätigung heißen die 
dementsprechend.

Kann ich die Abschlussrechnung widerrufen und mich dabei darauf 
beziehen, dass er die Mitteilung im Online-Portal nicht gelesen hat oder 
gibt es in den AGBs solcher Anbieter immer eine Klausel, anhand deren 
der Kunde das Online-Portal genauso handhaben muss wie seinen 
Briefkasten, und diese wirksam ist?

Hat sonst noch jemand so etwas erlebt?

Danke

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