Hallo, gilt eine Motor-Pumpen-Einheit die nach außen keine bewegliche Teile hat als bewegliches Teile im Sinne der Maschinenrichtlinie?
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Ich denke, das ist unerheblich. Es bleibt auf jeden Fall eine Maschine. Das bedeutet, das spätestens, wenn Mal was passiert, eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen sollte. Wenn dort drin steht, das ohne Manipulation keine Gefahr durch rotierende oder bewegende Teile hervorgeht, muss man diese auch nicht weiter betrachten.
Handelt es sich bei Lüftern (Ventilator/Lüfteraggregat) um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie? https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/19425 Fällt eine Pumpe unter die Maschinenrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie? https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42975
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