Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)/DGUV 3

Gast #6819068
Lesenswert?
• ▲
▼
In welchem Umfang ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
eigentlich in Einpersonen-Betrieben wirksam?
Wenn ich keine Angestellten habe und ansonsten niemand Zutritt zu meinen 
Geschäfts- bzw. Produktionsräumen hat, muss ich dann auch stapelweise 
Protokolle für z.B. DGUV3 erzeugen?
Der Gesetzgeber geht offenbar immer davon aus, dass es Angestellte gibt 
(zumindest lassen die Gesetzestexte darauf schließen).
Weiß jemand etwas konkretes zu diesem Spezialfall? Wenn möglich, bitte 
keine reinen Vermutungen äußern, eher etwas wissensbasiertes.
(Firma: www.wolfgangrobel.de) #6819132
Lesenswert?
• ▲
▼
"Die BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten 
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen sowie an Betreiber von 
überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte 
haben oder nicht. Damit sind die Betreiber den Arbeitgebern 
gleichgesetzt."

Quelle: 
https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/betriebssicherheitsverordnung-info

Also nach meinem Verständnis auch für Einzelunternehmer.
Gast #6819248
Lesenswert?
• ▲
▼
Ich trenne den Satz mal in seine zwei Teile:
> "Die BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten
> Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
Nach diesem Satzeil fühle ich mich nicht angesprochen.

> sowie an Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig davon,
> ob sie Beschäftigte haben oder nicht
Da ich keine überwachungspflichtigen Angaben betreibe, trifft mich das 
auch nicht.
Es ist einleuchtend, dass der TÜV hier bewusst Möglichkeiten für 
Fehlinterpretationen zu seinen Gunsten stehenlässt.

> Frag doch bei der Berufsgenossenschaft nach, da solltest du ja sowieso
> Mitglied sein egal ob Einzelkämpfer oder Arbeitgeber.
Als Einzelunternehmer muss ich gar nichts. Als ich vor 18 Jahren dort 
angefragt habe, um eine Nummer zu bekommen, wurde mir beschieden, das es 
für Einzelpersonen-GmbH keine Pflicht gibt und ich mich gerne auf 
freiwilliger Basis bei der BG versichern könne. Da die private 
Unfallversicherung nur die Hälfte gekostet hat, habe ich die BG sausen 
lassen.
Wenn ich Mitarbeiter hätte, würde ich allerdings selbst auch 
beitragspflichtig werden.

Antwort schreiben

Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten, für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.