Gast
#6819068
In welchem Umfang ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eigentlich in Einpersonen-Betrieben wirksam? Wenn ich keine Angestellten habe und ansonsten niemand Zutritt zu meinen Geschäfts- bzw. Produktionsräumen hat, muss ich dann auch stapelweise Protokolle für z.B. DGUV3 erzeugen? Der Gesetzgeber geht offenbar immer davon aus, dass es Angestellte gibt (zumindest lassen die Gesetzestexte darauf schließen). Weiß jemand etwas konkretes zu diesem Spezialfall? Wenn möglich, bitte keine reinen Vermutungen äußern, eher etwas wissensbasiertes.