Hallo zusammen, in der 60664 sind für kriechstreckenverlängernde Gräben/Spalte Mindestmaße abhängig vom Verschmutzungsgrad definiert. Bei Verschmutzungsgrad 2 z.B. min. 1mm. Ist dieses Mindestmaß auch anzuwenden wenn der Graben/Schlitz über mindestens 2 Bauteile realisiert wird? Beispiel: - benötigte Kriechstrecke: 10mm - Kriechstrecke über Bauteil 1: 3mm - Kriechstrecke über Bauteil 2: 3mm - Höhe der Bauteile: 2mm - Spalt zwischen Bauteil 1 und 2: 0,8 mm -> Kriechstrecke bei Berücksichtigung des Mindestspalts: 6,8mm -> Verletzung der Kriechstreckenanforderung -> Kriechstrecke ohne Berücksichtigung des Mindestspalts: 10,8mm -> Erfüllung der Kriechstreckenanforderung Danke für Eure Unterstützung.
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