Recht auf Ersatzlieferung bei Online Bestellungen

OP #7241620
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Mir ist es in letzter Zeit mehrfach passiert, dass ein bestellter 
Artikel defekt war. Die Händler haben immerhin sofort reagiert und eine 
kostenlose Rücksendung veranlasst. Allerdings wurde der Kaufpreis sofort 
erstattet, obwohl ich eigentlich eine Ersatzlieferung haben möchte. Da 
ich nicht die volle Bestellung zurückgeschickt habe, wurde auch nur der 
Preis dieses einen Artikels erstattet und nicht etwa Versandkosten. Man 
wird damit abgewimmelt, dass man den Artikel ja einfach nochmal 
bestellen kann. Allerdings werden dann für mich ein zweites Mal 
Versandkosten fällig. Für mich ist das ganz klar ein Trick der Händler 
um Geld zu sparen. Die Kosten für Ersatzlieferung haben ganz klar die 
Händler zu tragen. Ist das so rechtens vom Händler oder kann ich auf 
kostenloser Ersatzlieferung bestehen?

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