(prx) A. K. schrieb:
Der Verkäufer, und damit der für dich rechtlich relevante
Handelspartner, wird ausdrücklich genannt. Undurchsichtig machst du es
erst selbst, indem du etwas anderes vermutest, als dort steht.
Ganz so selbstverständlich sehe ich das nicht. Natürlich ist der Verkäufer im weiten China, aber die Ware ist doch im Fall des TO schon bei Amazon im Lager, also schon innerhalb der EU.
Die Prüfung der rechtlichen Vorgaben und Zollabfuhr muss ja also schon früher stattgefunden haben. Für mein Verständnis bin ich dann nicht für Einfuhrumsatzsteuer, CE oder WEEE zuständig.
m.M.n. kann die Ware ja gar nicht erst zu Amazon ins EU-Lager kommen, ohne dass eine Zollabwicklung im Hamburger Hafen (oder sonstwo an einer EU-Aussengrenze) stattfindet.
Ich gehe daher davon aus, dass die rechtlichen Pflichten daher beim Verkäufer liegen.
So sehe ich die Sache erst einmal für mich, ob das so stimmt kann ich nicht sagen...
Edit:
Notiz am Rande - ich hatte mal Probleme mit einem kaputten WLAN-Radio das ich von solch einem Verkäufer gekauft hatte. Ihn über die Amazon-Plattform angeschrieben und den Mangel erklärt, er bot mir darauf hin 30% Preisnachlass an. Wollte ich natürlich nicht, das Radio war ja schließlich unbrauchbar. Als er sich dann nicht mehr gemeldet hatte, habe ich ein ticket beim Amazonsupport aufgemacht.
Noch direkt während des Telefonats mit dem Amazon-MA hat er mir das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben. Amazon ist hier sehr kulanz und hat kein Interesse daran, diese Situation duch einen Anwalt oder den Verbraucherschutz (mit dennen ich gedroht hatte) prüfen zu lassen...