El Patron B. schrieb:
Nö... kennst du schlecht, da ich selbst Händler bin
Ich arbeite ebenfalls auf Seite des Händlers.
Bei Versandschwund z.B. muss man die
Versicherungen der Versandddienstleister etc. in Anspruch nehmen
Das hat gilt für alle Bezahlmethoden. Vertragspartner des Versanddienstleisters ist der Händler, der muss reklamieren. Sobald der Händler Paypal gegenüber halbwegs glaubhaft machen kann, dass die Ware ausgeliefert wurde, bekommt der Käufer kein Geld zurück.
Dazu genügen schon Vermerke wie "beim Nachbarn abgegeben" oder eine vollkommen unprüfbare Unterschrift, die irgendwer mit dem dicken Finger auf das mobile Touch-Display gekrakelt hat.
Hier wurde zudem oft berichtet, dass Auslieferungsbelege von Händlern aus dem Ausland durcheinander geworfen wurden (ich will da mal keine böse Absicht unterstellen). Beweis das mal als Käufer. Denn ohne Beweis kein Käuferschutz.