Smart Meter & Smart Meter Gateway

OP Persönliche Seite #7542958
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Moin,

bevor ich zu meiner Frage komme etwas grundsätzliches zu der Nomiklatur. Ich sehe es immer wieder falsch und hoffe es in einem Satz richtig darzustellen.

Ein SmartMeter (in meinem Fall eHZ) ist lediglich ein stinknormaler Stromzähler, der intern einige Messwerte abspeichert (meist über IR-Blinker auslesbar). Zur digitalen Messeinheit wird das ganze erst mittesl SmartMeterGateWay, welcher nun seinerseit "Nach Hause telefonieren" kann.

SmartMeter(alleine) != Möglichkeit des Betreibers Daten zu erhalten

Zu meiner Frage: Habe bei der Modernisierung meines Hauses gleich einen größeren Schaltkasten (mit diesen ganzen Sonderflächen) einbauen lassen und auch gleich den besagten 3-Punkt SM dank Vitamin B verweigert und nun Platz für (theoretisch) 2 eHZ.

Soweit ich dem Datenblatt entnehmen kann hat dieser (eHZ-HW8E2A5L0EK2P) zwei Infrarotschnittstellen: Vorne für den Endverbraucher (Kann man sich irgendwie mit einem Blinkkode freischalten lassen) und hinten für den Zulieferer.

Wenn man entsprechend nach meiner Überschrift sucht, findet man unter "Kommunikation": LMN -->SMGW

Ist dieses LMN genormt? Arbeitet LMN mit dem besagten IR (hinten)? Wovon ist es abhängig, welcher SMGW später zum Einsatz kommt? Kann der Netzbetreiber ggf. den existierenden SM zwecks Kompatibilität rauswerfen und mir im schlimsten Fall wieder ein 3-Punkt Gerät vorschreiben?

Am Ende des Tages WILL ich den SMGW (gerne auch vor der Pflicht) haben, um mittels Hausautomatisierung auch Strom von der Börse beziehen zu dürfen.

LG

#7542998
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D a v i d K. schrieb:

Am Ende des Tages WILL ich den SMGW (gerne auch vor der Pflicht) haben, um mittels Hausautomatisierung auch Strom von der Börse beziehen zu dürfen.

Selber Strom von der EEX einzukaufen, kannst Du sofort wieder vergessen, die Anforderungen sind enorm. Schulung zum Handel bei der EEX, zum Bilanzkreisbevollmächtigten, etc., aber die grösste Hürde dürften die Handelsmindestkontigente sein. Was Du machen kannst, ist Dich vertraglich einem Versorger anzuschliessen, der Dir den reinen Strom zu den stündlichen Dayaheadkursen zzgl. der üblichen Umlagen, Steuern, Netzentgelten und seiner zusätzlichen monatlichen Servicegebühr liefert.

#7543466
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D a v i d K. schrieb:

etwas grundsätzliches zu der Nomiklatur.

Also zur NomENklatur? SCNR.

Wenn man echte Fachtexte liest oder mit Stromanbietern, Netzbetreibern etc. kommuniziert, dann benutzt man am besten die inzwischen gut eingeführten Begriffe und vergisst das Wort Smartmeter.

Definitionen siehe die PDFs bei https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html

Man unterscheidet dort "Moderne Messeinrichtungen" und "Intelligente Messsysteme". Dass, was du Smartmeter nennst sind moderne Messeinrichtungen. Ist daran ein betriebsbereites Gateway angeschlossen, dass ist das Ganze zusammen ein intelligentes Messsystem.

Definitionen siehe die PDFs bei https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html

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