Moin,
bevor ich zu meiner Frage komme etwas grundsätzliches zu der Nomiklatur. Ich sehe es immer wieder falsch und hoffe es in einem Satz richtig darzustellen.
Ein SmartMeter (in meinem Fall eHZ) ist lediglich ein stinknormaler Stromzähler, der intern einige Messwerte abspeichert (meist über IR-Blinker auslesbar). Zur digitalen Messeinheit wird das ganze erst mittesl SmartMeterGateWay, welcher nun seinerseit "Nach Hause telefonieren" kann.
SmartMeter(alleine) != Möglichkeit des Betreibers Daten zu erhalten
Zu meiner Frage: Habe bei der Modernisierung meines Hauses gleich einen größeren Schaltkasten (mit diesen ganzen Sonderflächen) einbauen lassen und auch gleich den besagten 3-Punkt SM dank Vitamin B verweigert und nun Platz für (theoretisch) 2 eHZ.
Soweit ich dem Datenblatt entnehmen kann hat dieser (eHZ-HW8E2A5L0EK2P) zwei Infrarotschnittstellen: Vorne für den Endverbraucher (Kann man sich irgendwie mit einem Blinkkode freischalten lassen) und hinten für den Zulieferer.
Wenn man entsprechend nach meiner Überschrift sucht, findet man unter "Kommunikation": LMN -->SMGW
Ist dieses LMN genormt? Arbeitet LMN mit dem besagten IR (hinten)? Wovon ist es abhängig, welcher SMGW später zum Einsatz kommt? Kann der Netzbetreiber ggf. den existierenden SM zwecks Kompatibilität rauswerfen und mir im schlimsten Fall wieder ein 3-Punkt Gerät vorschreiben?
Am Ende des Tages WILL ich den SMGW (gerne auch vor der Pflicht) haben, um mittels Hausautomatisierung auch Strom von der Börse beziehen zu dürfen.
LG