Nicht fragen, machen.
Die zuständige AR-N4100 erlaubt nur FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal 3 Wechselstromkreisen max. 16 A/10 kA (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner). Einer dieser 3 möglichen Stromkreise darf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verwendet werden.
Das ist aber pro Zähler zu verstehen. Kann also nur EIN Zähler eingesetzt werden (weil die Anschlußplatte fehlt) sollte die weitergehende Nutzung kein Problem sein. Da die andere Seite nicht bestückt ist würde ich diese einfach mitnutzen. Das habe ich ebenso gemacht und kein Mensch hat sich dafür interessiert.