Hallo,
ich habe mir einen Metalldetektor geleistet und mir dazu nochmal die Rechtslage gegoogelt. Demnach darf ich hier (Niedersachsen) das Gerät öffentlich benutzen wenn:
-Der Grundstückseigentümer zugestimmt hat. -Historisch wertvolle Funde nicht ausgegraben werden (Behörde für Denkmalschutz muss informiert werden). -Explosives Material (Munition) nicht weiter angerührt wird. Ist dann was für die Polizei, die weitere Schritte einleitet.
Soweit klar. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich aber auf öffenlichem Gelände z.B. nach oberflächlich verlorenen Gegenständen (Geld, Schmuck etc.) suchen. Also alles was nicht ausgebuddelt werden muss.
Oder gilt die Stadt, Gemeinde oder der Landkreis als Eigentümer, der jeweils gefragt werden muss?
Wenn das wirklch einfach so erlaubt ist, warum sieht man dann nicht täglich Leute, die nach verlorenem Geld "sondeln"? Theoretisch sogar in einer belebten Innenstadt...