Bevor sich hier gleich wieder die Superschlauen empören: Nein ich erwarte keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Einschätzung und evtl. Tips von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist. Danke.
Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW, Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde. Wir haben jetzt eine alte Original-VW-Preisliste aus jener Zeit in die Finger bekommen, in der das Ding mit 21.150,- angegeben wird. Wir werden uns natürlich darüber beschweren.
Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg?
Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht groß sein, aber über die Jahre kommt da schon so Einiges zusammen ... Danke für Tips.
Der hat dasselbe Problem wie der Zitronenfalter, der auch keine Zitronen falten kann? Manchmal sollte man sich selber um die Zitronen kümmern. Dabei könnte der alte Konz hilfreich sein? https://www.droemer-knaur.de/buch/konz-9783426791783 Dann könnte man den SB gründlicher fragen.
Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW,
Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom
Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde.
Das Finanzamt setzt nichts an, das Finanzamt prüft die eingereichten Unterlagen! Ggf. nimmt es da dann Korrekturen vor, dagegen kann man Widerspruch einlegen.
Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. Als die Änderung kam, hätte es vielleicht Probleme gegeben dies zu ändern.
Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem
FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln.
Blödsinn.
Er könnte gewechselt haben zwischen reinem Firmenwagen, Einzelbewertung oder Pauschalenlösung, sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip.
sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die
Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip.
Du redest von Poolfahrzeugen, bei denen einige meinten, die Privatnutzung nicht versteuern zu müssen.
In keinem Fall hätte ein künstlich höherer Listenpreis irgendwas gebracht (der wäre im Erfolgsfall irrelevant gewesen), und diese Idee wurde einkassiert. Ich glaube, die 1%-Regelung musste auf die Nutzungsberechtigten aufgeteilt werden.
Das übliche Schema bei ihm, ahnungslose Spekulationen werden als
Tatsachen hingestellt.
Das übliche Schema. Wenn bewußt spekuliert wird, es könnte eine Variante angewendet worden sein, dann machst Du daraus eine Tatsachenäusserung um dann das ahnungslose Spekulation unterszuschieben in der Hoffnung alle nehmen nicht mehr das "vielleicht" und den Konjunktiv wahr.
Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über
Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher
liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA
eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln.
Zumal Beschaffungspreis und Listenpreis auch zwei Paar Schuhe sind.
Dieter die korrekte Formulierung lautete: "Wenn ich Mörchen so erzähle, das sie für einen Dritten wie eine Tatsachenbehauptung aussehen, wird ..."
Ja, Rev wird auftauchen und dein Märchen aus dem Gewand der Tatsachenbehauptung raus hohlen! Irgendwann lebst du es dann, genau wie Falk, Percy und ander!
Die Deckelung auf die Abschreibung war frueher als ich in Erinnerung hatte.
Es gab noch einige Urteile, die unter anderem den Listenwert betrafen.
Bei einem Fahrzeug gab es die Comfort-Line. Im Prospekt stand Basispreis 16000, Comfortline 23000, Zubehoer nach Einzellistenpreis kaeme auf 28000 Euro und die Preisersparnis waere über 40% gegenüber dem Listenpreis.
Welcher der beiden Zahlen heute zaehlt, muesste im grossen Konz stehen. Der TO muesste in einer Bibliothek aber in den grossen Konz fuer 2005 schauen.
Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der ostkirchlichen Schriften und Darstellungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname)
Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der
hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der
ostkirchlichen Schriften und Darstellungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname)
Womit mal wieder gezeigt wäre, wie weit weg du von der Welt bist. Fahr doch mal wieder Zug, ich freue mich auf die Geschichte!
Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich überflüssig.
Auch nachträglich eingebaute Elemente einer Sonderausstattung im Firmenwagen, die den Wert erhöhen, dürfen laut BFH-Urteil (Urteil vom 09.11.2017, III R 20/16) nicht beim Bruttolistenpreis berücksichtigt werden.
Wobei ich mir gut vorstellen kann, das Steuerfüchse, die sogar so etwas
https://www.dienes.biz/2011/02/neuen-firmenwagen-in-der-zweiten-monatshalfte-anmelden/
gezielt ausnutzen, zuerst das Firmenauto ohne Zubehör kauften und danach alles was es so an Zubehör in einem Rutsch nachrüsten ließen und die Finanzämter sich das nicht bieten lassen wollten.
Das trifft bei mir schon mal nicht zu. Nur Menschen, die nichts arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten.
Von meinem Autokauf habe ich noch in der Mappe den Vorschlag des Verkäufers und die Auflistung, wie ich das Fahrzeug letztendlich gekauft habe. Die beiden Listen kann man durchaus verwechseln im unkonzentrierten Moment beim zusammenstellen der Unterlagen für den Steuerberater. Die Gesamtsumme von 28k liegt gut im üblichen Bereich für Firmenwagen und da wird niemand stutzig. Einmal im Datenverarbeitungssystem des Beraters eingegeben, schaut auch keiner mehr nochmal nach, ob das fehlerhaft sei.
Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich
überflüssig.
Na wolltest du uns noch mal zeigen, dass du den Unterschied zwischen Legislative und Judikative nicht kennst? Schau dich noch mal hier, vielleicht findest du das was:
Nur Menschen, die nichts arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten.
Ja, bloß wenn Dieter Fehler macht, dann versucht er sie schön unter den Teppich zu kehren. Wollen wir noch mal Mathe üben? Gut dass ich nicht jeden Fehler selber machen muss und mit dir ein gutes Studienobjekt habe.
Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so
hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich
keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen
angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg?
Auf Mandanten wie Dich kann jeder Steuerberater sehr gut verzichten.
Der Steuerberater muss schon die passenden Informationen von euch
bekommen, der hat keine Preislisten-Bibliothek aller Fahrzeughersteller.
So ist es. Wenn Steuerberater mit DATEV arbeiten, ist wohl ein Modul für Fahrzeugbewertung zubuchbar, womit u.a. die Neuwagenpreise ermittelt werden können.
Das ändert aber in der Tat nix daran, dass die Infos vom Mandanten
kommen müssen.
Vernünftigerweise sollte das auch nicht alles unsortiert im Schuhkarton dort abgegeben werden. Es gibt auch ein paar Sachen, die schaut man selber noch nach, wenn die Steuererklärung fertig ist, zwar nicht immer, aber nicht erst nach über 15 Jahren.
Falsche Behauptung und hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Außerdem
würde das hier ausarten, wenn er widerlegt würde.
Ach Dieter, wenn du es hättest widerlegen können, hättest du es getan. Richtige Aussage meinerseits, ich habe geliefert, du hast gelabert, und laberst weiter. Und mit dir, artet fast jeder Thread aus. Auch das ist keine falsche Behauptung sondern empirisch belegt. Du bist ein Märchenonkel, der meint anderen die große Welt erklären zu müssen, aber in seiner eigenen kleinen Welt nicht klar kommt. Du musst Fakten und Fiktion, bringst Themen durcheinander, formulierst unpräzise, widersprichst dir oft selbst und die Krönung sind immer deine Eigenzitate, wo die noch mal selbst erklärst, was du möglicherweise zuvor gemeint hast. Wach auf! Fahr mehr Zug und Rad und hilf öfter beim Umweltstandaufbau, aber nicht bei Katastrophenwarnung!