Betriebsmittel mit 0,75 mm^2 anschließen

OP #7684917
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Hallo, mich interessiert ob ich z. B. im Verteilerschrank ein Betriebsmittel (z. B. Netzteil für die Hutschiene oder eine kleine Steuerung mit 230 V Eingang) mit einer kurzen 0,75 mm^2 oder 1,5 mm^2 Leitung anschließen darf obwohl die Vorsicherung ein 32 A LS Schalter ist?

Hintergrund: die Klemmen von vielen kleinen Geräten nehmen keine 2,5 mm^2 oder größere Querschnitte auf. Eine extra Sicherung kostet wieder zusätzlichen Platz und da müsste ich auch erst mal mit großem Querschnitt reingehen (da hätte ich nicht mal das Werkzeug und die Leitungen für, könnte es aber natürlich besorgen).

Welche Normen greifen da?

Ich denk, dass ja ganz viele Geräte eine Zuleitung haben mit nur 0,5 oder 0,75 mm^2 Zuleitung, die Steckdose ist aber in der Regel mit 16 A abgesichert...

Für welche Leitungen soll ein Leitungsschutzschalter denn da sein? Die fest installierten (fest installiert wäre ein Gerät auf der Hutschiene im Verteilerschrank ja auch)? Nur die, die in der Wand sind?

#7684976
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32bit schrieb:

, mich interessiert ob ich z. B. im Verteilerschrank ein Betriebsmittel (z. B. Netzteil für die Hutschiene oder eine kleine Steuerung mit 230 V Eingang) mit einer kurzen 0,75 mm^2 oder 1,5 mm^2 Leitung anschließen darf obwohl die Vorsicherung ein 32 A LS Schalter ist?

Ja.

Die kurze Zuleitung muss nur der Stromaufnahme des Verbrauchers entsprechen, bis zu einer Länge von 3m. Aber ich glaube der Stromaufnahme im Fehlerfall, der Verbraucher soll dann eine Sicherung haben.

Hier eine andere Norm:

"> Mein Waffeleisenzuleitungskabel hat nur 0.5mm2, ist das nicht verboten ?

Nach DIN EN 60335-1 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" und Produktnorm (Typ C) DIN EN 60335-29 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-9: Besondere Anforderungen für Grillgeräte, Brotröster und ähnliche ortsveränderliche Kochgeräte" gelten für die flexiblen fest mit dem Gerät verbundenen Anschlussleitungen folgende Vorgaben:

Bemessungsstrom: maximale Länge Querschnitt bis 0.2A: 2m 0.1mm2 bis 3A: 2m 0.5mm2 bis 6A: 0.75mm2 bis 10A: 1mm2 (bis 2m 0.75mm2) bis 16A: 1.5mm2 (bis 2m 1mm2) bis 25A: 2.5mm2 bis 32A: 4mm2 bis 40A: 6mm2 bis 63A: 10mm2 Daher sind viele Gerätezuleitungen nicht über 2m lang"

#7685001
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Wieso Stuß? Michael hat die Fundstelle richtig wiedergegeben.

Du scheinst die Werte aus den üblichen Tabellen für feste Verlegung zu nehmen? Das ist bei kurzen Geräteanschlußleitungen aber nicht notwendig, daher die Norm dafür.

Und eine ganz beliebte Lösung für solche Fälle ist die Verwendung von kurzschlußsicheren Leitungen. Da brennt es dann im Inneren der verwendeten (Ader)Leitung ohne daß das nach außen dringt; die Leitung IST die Sicherung. Wird aber außerhalb vom professionellen Schaltschrankbau kaum verwendet und daher schwer erhältlich.

(Firma: Chipwerkstatt) #7685006
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32bit schrieb:

Hallo, mich interessiert ob ich z. B. im Verteilerschrank ein Betriebsmittel (z. B. Netzteil für die Hutschiene oder eine kleine Steuerung mit 230 V Eingang) mit einer kurzen 0,75 mm^2 oder 1,5 mm^2 Leitung anschließen darf obwohl die Vorsicherung ein 32 A LS Schalter ist?

Dass war die Anfrage hier. Nix irgendwelche erfundenen sonstigen Maßstäbe.

Ich bin im Schaltschrankbau tätig.

#7685025
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Thomas S. schrieb:

Ich bin im Schaltschrankbau tätig.

Oje, und kennt nichtmal die Grundlagen.

Stichleitungen bis 3m dürfen dünneren Querschnitt haben als der LSS, wenn an ihrem Ende nicht mehr Strom fliessen kann.

Beispiel Sicherung: von einem mit 63A abgesicherten 16mm2 Zuleitungskabel darf meine Stichleitung zum 16A LSS auch nur 1.5mm2 haben. Ebenso darf man den Klingeltrafo mit dünnem Kabel anfahren.

Es gelten noch ein paar Sonderanforderungen: es muss erkennbar sein wo sie herkommt. Vorgenannter Leitungsabschnitt muss den Schutz bei Kurzschluss erfüllen. Vorgenannter Leitungsabschnitt darf nicht länger als 3 m sein und muss so ausgeführt sein, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist. Diese Ausführung entspricht Abschnitt 521.13 von DIN VDE 0100-520 [2] zu der kurzschluss- und erdschlusssicheren Verlegung von Kabeln und Leitungen. In der Nähe brennbarer Stoffe ist diese Ausführung nicht zulässig.

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