500 mA FI in Privathaushalt

#7732014
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Martin S. schrieb:

2.) Weiß jemand ob sie einen begrenzten Bestandschutz haben?

Es gibt keine Vorschrift, sie auszubauen oder zu ersetzen.

Sie dienen dem Brandschutz, nicht dem Personenschutz.

Bei Erweiterungen der Anlage um Steckdosen ist allerdings ein zusätzlicher 30mA FI Pflicht. Es wird nicht der 500mA FI ersetzt, weil der das gesamte Haus abdeckt und der neue FI das nicht darf.

#7732019
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Michael B. schrieb:

Es gibt keine Vorschrift, sie auszubauen oder zu ersetzen.

Sie dienen dem Brandschutz, nicht dem Personenschutz.

Bei Erweiterungen der Anlage um Steckdosen ist allerdings ein zusätzlicher 30mA FI Pflicht. Es wird nicht der 500mA FI ersetzt, weil der das gesamte Haus abdeckt und der neue FI das nicht darf.

Danke, gut zu wissen :-) Auch die zusätzliche Info.

Zu deiner zusätzlichen Info noch eine Interessenfrage - wenn sich der vorhandene 500 mA FI durch einen 30 mA Typen ersetzen lässt ohne dass er auslöst, wäre das eine sinnvolle tat, wenn man dabei gleich auch den kompletten nachfolgenden Bereich auf Stand bringt, also LS, Kabel usw...

Wenn dann noch jemand eine Aussage zu Frage eins hat, sofern möglich würde ich mich freuen.

Danke. VG

#7732025
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Martin S. schrieb:

wenn sich der vorhandene 500 mA FI durch einen 30 mA Typen ersetzen lässt ohne dass er auslöst, wäre das eine sinnvolle tat,

Und nun stell' Dir vor, der FI löst aus, wenn Du im Urlaub bist, und das komplette Haus (also auch die Tiefkühltruhe im Keller) wird abgedreht.

Und das nur, weil in irgendeine Außensteckdose etwas Wasser gelaufen ist.

Deutlich sinnvoller dürfte es sein, mehrere FIs für unterschiedliche "Gefährdungsbereiche" einzusetzen, damit eben nur der jeweilige Gefährdungsbereich abgeschaltet wird, und nicht gleich das komplette Haus weg ist.

#7732052
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Michael B. schrieb:

Nein, man muss ihn durch mindestens 2 30mA FI ersetzen

Seit wann ist das ein MUSS?

Wann wurden denn diese 500 mA Typen ca. verbaut?

Wann wurden eigentlich die Farben umgestellt, von schwarz, grau, rot auf Schwarz/braun, blau, gnge? Kam das mit der 30 mA FI Pflicht 1984 für Neubauten oder schon mit Ende der klassischen Nullung mitte/ende 1973 für Neubauten?

M.

#7732053
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In TT Netzen war das zum Brandschutz schon lange so. Die lokale Erdung reichte ja meistens nicht aus um bei einem Erdschluß die Sicherung ansprechen zu lassen. Mittlerweile eher 300mA.

Drin lassen und weitere RCDs nachrüsten: man sollte wissen daß dann beide RCDs auslösen (können). Besser wäre den 500 oder 300mA gegen einen selektiven zu tauschen, dann entfällt das Suchen (meist ist der 500/300mA an anderer Stelle als die neuen 30mA).

Und richtig gut wäre die Verwendung von RCBOs statt Gruppen RCDs. Zum einen wegen der "Kühltruhenproblematik" und zum Anderen weil ein (dreipoliger) Gruppen RCD keine symmetrischen Fehlerströme erkennen kann. Gerade in alten Gebäuden mit viel Ableitstrom kann das ein Problem sein.

#7732065
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Martin S. schrieb:

Seit wann ist das ein MUSS?

Ein RCD ist nicht zulässig.

Lt Norm DIN18015 darf nicht die ganze Anlage ausfallen im Fehlerfall.

Da aber alle Steckdosen und Lichtstromkreise seit 2019 per FI gesichert sein müssen und nicht nur das Bad wie damals, reicht nicht nur 1 FI.

Also min 2, mit Außenanlage dann evtl 3

Das gilt bei Neubau.

Bestand darf bleiben.

Wer aber den FI von 500 (Brandschutz) auf 30 (Personenschutz) umrüstet, baut den (Personenschutz) neu ein, muss sich also an aktuelle Vorschriften halten.

#7732122
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Hager hat da einiges zum Thema der DIN 18015

https://hager.com/de/wissen/normen/din-18015

Dort steht auch DIN 18015: Geltungs­be­reich und recht­liche Verbind­lich­keit

Ist die Anwen­dung der DIN 18015 in der Ausschrei­bung vorge­sehen und wurde sie im Werk­ver­trag verein­bart, so ist diese Normen­reihe rechts­ver­bind­lich anzu­wenden.

Im TAB-Muster­wort­laut des BDEW wird die Einhal­tung der DIN 18015 z. B. für die Planung der Haupt­lei­tung, des Haupt­strom­ver­sor­gungs­sys­tems oder auch der Zähler­schränke gefor­dert.

Wer baut und die DIN nicht in der Ausschreibung fordert, bekommt sie auch nicht, bzw. die Firmen müssen sie nicht umsetzen.

In der DIN steht auch: 1-Polige RCDs: Maximal 2 Stromkreise 3-Polige RCDs: Maximal 6 Stromkreise.

Beitrag #7733259 wurde von einem Moderator gelöscht.

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