Technische Betrachtung der Messeinrichtung:
Die Primärmessung beinhaltet eine Entfernungsbestimmung. Dafür sendet die Messanlage kurze Lichtpulse mit einer zeitlichen Länge von etwa 15 ns (0,000000015 s) aus. Trifft ein solcher Lichtblitz auf eine Fahrzeugfront kommt es zu einer Reflexion. Je nach Struktur werden Teile des Lichtes zurück zum Messgerät reflektiert. Die Messanlage stoppt die Zeit zwischen dem Aussenden des Lichtpulses und dem Empfang der Reflexion. Über die Lichtgeschwindigkeit wird die Entfernung des Reflektors berechnet.
Die Position des Reflektors wird bestimmt, indem die Messanlage zeitgleich die Richtung der Primärmessung berücksichtigt. Damit ist der Ort des Reflektors als Koordinate dem System bekannt.
Diese Primärmessung wird in einem Winkelsektor von 45° sequentiell 158 mal wiederholt. Die Winkelauflösung beträgt 0,28°.
Über diese schwenkende Primärmessung erfasst die Anlage quasi den Sichthorizont. Dieser Scan wird 100 mal je Sekunde durchgeführt. Damit erfasst die Messanlage die zeitliche Veränderung des Sichthorizontes fortlaufend.
Die Messanlage bildet aus dem Sichthorizont Gruppen bzw. Objekte. Diese Objekte werden in einer Liste gespeichert.
Mit dem zeitlich nachfolgend erfassten Sichthorizont (Scan) erfolgt die identische Auswertung. Ergänzt wird hier, dass geprüft wird, welche der Datenpunkte und Gruppen einem bereits gelisteten Objekt zugeordnet werden können. Hierfür kommen verschiedene Kontrollen und Vorhersagemodelle zum Einsatz. Auf diese soll hier zur Übersicht nicht weiter eingegangen werden.
Jedes gelistete Objekt wird mit jedem Scan mit weiteren Datenpunkten ergänzt. Aus diesem Datenbestand aus Ort und Zeit wird die Geschwindigkeit und die Bewegungsrichtung berechnet. Für den nächsten Scan steht dann für jedes Objekt eine Erwartungsposition zur Verfügung. Anhand dieser wird die Zuordnung der Daten präzisiert. Je länger das Objekt von der Messanlage erfasst, verfolgt oder beobachtet wird, desto präziser wird das messtechnische Modell und damit die konkrete Messung.
Die Ersterfassung erfolgt bis 75 m vor der Messanlage. Die Messwertbildung erfolgt innerhalb eines Bereiches von 50 – 20 m vor der Messanlage.
Die Messung und das Messprotokoll sind allgemein anerkannt, das anzufechten gilt als erfolglos."
Einzig die Messbedingungen (Ort und Aufstellweise) können erfolgreich angefechtet werden, wenn eine fehlerhafte Aufstellung oder Umgebung nachgewiesen werden.