Was ist denn auffällig? Der Zähler könnte einen Defekt aufweisen. Notfalls mal vom Elektriker den Anschluß prüfen und eventuell den Zähler tauschen lassen. Sind die Zähler mit einer Plombe versehen und gegen Manipulation gesichert?
Das offizielle Datum steht an der linken Seite des Zählers und ist im eingebauten Zustand meist nicht sichtbar. Das Jahr des Inverkehrbringens steht dort als M??. Und darunter steht nochmal Monat und Jahr jeweils zweistellig.
Bei meinen Zählern steht an der Seite und vorne jeweils die gleichen M20 bzw. M21 Angabe. Daher sollte die Angabe xxxxxx-M21 auf der Front bei dir ebenfalls das Jahr 2021 angeben und die 6-stellige Zahl davor sieht nach einer Seriennummer aus.
Da es ein MID Zähler ist und diese für die Abrechnung genutzt wird, ist dieser 8 Jahre nach dem Produktionsjahr (Jahr des Inverkehrbringens) entweder neu zu eichen oder zu tauschen. Daher sollte die Hausverwaltung diese Daten für jeden einzelnen verbauten Zähler kennen und diese rechtzeitig austauschen lassen.
https://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Prospekte/Drehstrom-und-Wechselstromzaehler-Katalog_low-res.pdf
Auszug aus der Beschreibung von Eltako:
Das Jahr nach dem Jahr des Inverkehrbringens ist maßgeblich für
den Zeitpunkt der Nacheichung. Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich dabei nach dem jeweils gültigen Landesrecht. Sie beträgt in Deutschland 8 Jahre und kann danach von einer staatlich anerkannten Prüfstelle, also nicht dem Hersteller, um weitere 8 Jahre verlängert werden.
Nach §31 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) dürfen zur Stromabrechnung nur geeichte Zähler verwendet werden. MID-Zähler benötigen keine nachträgliche Eichung mit Eichmarke, sondern entsprechen geeichten Zählern durch die MID-Prüfung und eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers.
Nach §60 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) ist die Verwendung nicht geeichter Stromzähler zur Stromab rechnung eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.