Die VDE-AR-N 4100 bestimmt, dass der anlagenseitige Anschlussraum (AAR) 300 mm hoch sein muss und nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden darf.
Der AAR bietet Raum für unterschiedliche Betriebsmittel, wie z.B.:
Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter
– für den Anschluss der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
– oder eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
Freigaberelais
– für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
HAN-Schnittstellen
– für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage
FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS)
– zur Absicherung von maximal 3 Wechselstromkreisen max. 16 A/10 kA (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner). Einer dieser 3 möglichen Stromkreise darf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verwendet werden.
Überspannungsschutz (SPD)
– vom Typ 1 oder Typ 2.
In der Praxis interessiert das keinen Toten, siehe Bild. Allerdings ist der Zählermonteur gehalten das zu monieren. Wie man dann damit umgeht.....